Auch im Jahr 2018 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevöl-kerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statis-tik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Wohnsituation befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht
Im Jahr 2018 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikro-zensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Der Mikrozensus 2018 enthält zudem noch Fragen zur Wohnsituation. Neben der Wohnfläche und dem Baualter der Wohnung werden unter anderem die Heizungsart und die Höhe der zu zahlenden Miete sowie die Nebenkosten erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbe-fragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des ge-ringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bür-ger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Ge-samtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statis-tik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Be-suche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Frage-bogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2018 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhe-bungsbeauftragten zu unterstützen.