Gemeinderatssitzung vom 22.04.2021

In seiner letzten Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit der weiteren Planung des Biomasseheizwerks, mit der Straßennamenverabe des zukünftigen Baugebiets "Bühler Feld", mit der Einbeziehungssatzung Obermühlbach, mit der Aufstellung eines Imbissanhängers sowie im nichtöffentlichen Teil mit Vergabe- und Auftragsangelegenheiten und Vorkaufsrechtsanfragen.

In seiner Sitzung am Donnerstag befasste sich der Gemeinderat mit der weiteren Planung des Biomasseheizwerks. Bereits in der vorhergehenden Sitzung Ende März wurden verschiedene Varianten und Standortmöglichkeiten vorgestellt und eine Vorauswahl getroffen, für die die genauen Kostenschätzungen und Wärmepreise nun vorgestellt wurden. Das Gremium beschloss, die Möglichkeiten und die Kosten für ein Hackschnitzelheizwerk am Bauhof durch die Gemeinde in einer kostenreduzierten, vereinfachten Variante zu überprüfen. In der nächsten Sitzung sind die Ergebnisse darzustellen und ein Beschluss über eine der Varianten, Hackschnitzelheizung beim Bauhof oder Pelletsheizung beim Hort, herbeizuführen.
Weiter ging es mit dem Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung in der Schulstraße in Obermühlbach zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Der Gemeinderat beschloss, das Verfahren zum Erlass der Satzung einzuleiten und das Architekturbüro Gutthann HIW Architekten GmbH, Bogen, zu beauftragen.
Der Erlass der Änderungssatzung zum Flurbereinigungsverfahren wurde zurückgestellt, weil die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zum Sitzungstermin noch nicht vorlag.
Für das Baugebiet „Bühler Feld“ wurde als Straßenbezeichnung der Erschließungsstraße der Name „Bühler Feld“ gewählt und mehrheitlich beschlossen.
Dem Gremium lag eine Anfrage zum Aufstellen eines Imbissanhängers in Schickersgrub am Parkplatz beim Sportplatz an der Bogener Straße vor, die abgelehnt wurde.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vergabe- und Auftragsangelegenheiten sowie mit Vorkaufsrechtsanfragen befasste.

 

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