Gemeinderatssitzung vom 22.07.2021

Aufstellungsbeschlüsse für Nahversorger und Sportpark gefasst
Bebauungsplan Bühler Feld als Satzung beschlossen – fünf Bauanträge befürwortet

Eingangs des öffentlichen Teils der umfangreichen Gemeinderatssitzung befasste sich der Gemeinderat mit dem Antrag der Edelwies Freizeit GmbH für eine Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan zur Entwicklung eines Gewerbegebietes mit Beschränkungen für einen Nahversorgungsmarkt und einen Sportpark und den entsprechend notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes durch Deckblätter. Der zu überplanende Bereich umfasst den Bereich der Pointwiese in westlicher Anbindung an den Bayerwald Familienpark auf einer Fläche von rund 3,5 Hektar. Das Projekt wurde von Architekt Thomas Althammer und Geschäftsführer Rudolf Steinbauer dem Gremiumsmitgliedern und den zahlreichen Besuchern vorgestellt und erläutert. Nach intensiver Erörterung der aufgeworfenen Fragen aus dem Gemeinderat und den Zuhörern fasste der Gemeinderat mit acht zu fünf Stimmen die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse mit den Maßgaben im Rahmen eines im weiteren Verfahrensverlauf zu schließenden städtebaulichen Vertrages, Kostentragungs- und Gestaltungsregelungen für u.a. die Erschließungskosten, den Lärmschutz, die Gewässersicherung, die Regenrückhaltungen und die naturnahe Ausführung des Sportparks, zur Nutzung durch Ortsvereine sowie zu den Öffnungszeiten zu vereinbaren.
Anschließend wurde der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das allgemeine Wohngebiet Bühler Feld als Satzung der Innentwicklung nach § 13b Baugesetzbuch einstimmig beschlossen, ebenso wie die Beschlüsse zu den nachrichtlich vorzunehmenden Anpassungen des Flächennutzungs- und Landschaftsplan. Einem Antrag des Sportvereins Neukirchen-Steinburg e.V. auf Bezuschussung einer Neuanlage eines Kinderspielplatzes am Sportplatz Schickersgrub konnte nicht entsprochen werden, weil die rechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung des beantragten Spielplatzes noch nicht vorliegen.
Dem Vorbescheid zur Errichtung von zwei Bungalows mit Carports in der Bayerwaldstraße auf FlNr. 2040/3 wurde ebenso das gemeindliche Einvernehmen erteilt, wie dem Bauantrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Gasthofes mit Pension und Wohnung durch Umbau in ein Mehrfamilienhaus in der Bayerwaldstraße 8. Die Zustimmung des Gremiums fanden auch die Bauanträge auf Neubau einer Scheune als Ersatzbau in Buchaberg 5, der Bauantrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Garage in Bachersgrub 7, sowie der Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit gewerblich genutztem Büro als Ersatzbau für das bestehende Wohnhaus in Lohhof 5. Auf Anregung der überörtlichen Rechnungsprüfung hin, die Entwässerungssatzung aus 2011 dem aktuellem Muster des Bayerischen Staatsministerium anzupassen, wurde der Neuerlass der Entwässerungssatzung durch das Gemeindegremium einstimmig beschlossen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung informierte Bürgermeister Matthias Wallner darüber, dass ab 1. August die Bauanträge in Papierform oder in digitaler Form ausschließlich im Landratsamt Straubing-Bogen einzureichen sind. Mit der Einweihung des Bürgerbusses der Verwaltungsgemeinschaft Ende Juni steht dieser zur Anmietung für Privat- und Vereinsausflüge bereit.
Im Rahmen des Starkregenunwetters am 29. Juni sind auch im Gemeindebereich erhebliche Beeinträchtigungen und Schäden entstanden.
Er dankte den Einsatzkräften der Feuerwehren und dem Bauhof für ihren Einsatz. Nach wie vor sind nicht alle Beschädigungen im Gemeindebereich beseitigt. Weiter informierte das Gemeindeoberhaupt über den Erörterungstermin mit MdL Josef Zellmeier für Lösungsansätze zur Minderung solcher Ereignisse in der Zukunft. Am 2. Juli wurden im Landratsamt Straubing-Bogen durch Landrat Josef Laumer an die Neukirchener Bürgerinnen und Bürger Christine Schneider, Rita Wagner, Hans Meier und Hans Naimer die Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für ihr Engagement im Ehrenamt ausgehändigt.
Weiter informierte der Bürgermeister, dass in der Gemeinde die Entscheidung über die Beschaffung von mobilen oder fest installierten Raumluftgeräten für die Grundschule und den Kindergarten ansteht.

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