Bekanntmachung: Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Regenrückhaltebecken Radmoos St2147 Obermühlbach-Niederwinkling durch das Staatl. Bauamt

Vollzug der Wassergesetze und der Abwasserabgabengesetze

Einleiten von Niederschlagswasser aus einem Regenrückhaltebecken bei Radmoos an der St2147 Obermühlbach-Niederwinkling, in einen namenlosen Graben durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Passau, Servicestelle Deggendorf.

 

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