Die Übersicht der Bodenrichtwerte im Bereich der Gemeinde Neukirchen liegt gemäß § 12 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) im Rathaus, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf, Sollacher Str. 4 (Zi.Nr. 4), 94336 Hunderdorf, in der Zeit vom 19.08.2026 bis einschließlich 18.09.2026 öffentlich zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden aus.
Jedermann hat das Recht eine Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten.
Nach Ablauf der einmonatigen Auslegungsfrist erteilt nur der Gutachterausschuss des Landkreises Straubing-Bogen Auskünfte über die Bodenrichtwerte.
Hunderdorf, den 17.08.2026
Gemeinde Neukirchen
Florian Six
Dritter Bürgermeister




























