Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

rathaus

Öffentliche Bekanntmachung

Zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

 

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

 

a) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden. Dieser Auskunft können Sie gemäß § 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

b) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 3 BMG widersprechen.

c) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

d) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

e) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

 


Der Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie entweder schriftlich an

 

Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf
Einwohnermeldeamt
Sollacher Str. 4
94336 Hunderdorf
per E-Mail an: meldeamt@hunderdorf.de

 

oder in Ausnahmefällen durch persönliches Erscheinen bei der

 

Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf
Einwohnermeldeamt
Sollacher Str. 4
94336 Hunderdorf

 

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr 

Donnerstag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

vornehmen.


Hunderdorf, den 19.05.2021


Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf



Höcherl
Gemeinschaftsvorsitzender