Gemeinderatssitzung vom 10.09.2012

Aus dem Gemeinderat

Aufstellungsbeschlüsse und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Bauleitplanung für das neue Wohnbaugebiet (WA) „Schlossgarten", die Zuwendungsbewilligung für die Schaffung einer weiteren Krippengruppe im Zuge des Kindergartenneubaus, die Stellungnahme zum Landesentwicklungsprogrammentwurf, die Fortschreibung des Regionalplanes Kapitel B III Energie (Windkraftanlagen) und die Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebietes Bayerischer Wald zur Bestimmung von Zonen zur Errichtung von Windkraftanlagen waren die Haupthemen der am 10.09.2012 im Rathaus Neukirchen stattgefundenen Gemeinderatssitzung. Weitere Beschlüsse waren zu fassen über die Vergabe der Abbrucharbeiten des bisherigen Kindergartens, eines Ergänzungsauftrag für die Beregnungsanlage am Trainings-Sportplatz, zusätzlicher Straßenbauarbeiten im BG „Birkhofstraße".

 

Eingangs erläuterte Bürgermeister Rudi Seidenader die Planvorlage der HIW Architektengesellschaft, Straubing für die vom Grundstückseigentümer beantragte Bauleitplanung für das Baugebiet „Schlossgarten". Hiernach sollen sechs Bauparzellen in der Größenordnung von 700 bis 1.000 qm in schöner Lage ausgewiesen werden, nordöstlich des Schlossgasthofes Haggn. Die Erschließung wäre über die Verlängerung der Zufahrt entlang der Schloss-Scheune vorgesehen. Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 11 und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „WA Schlossgarten" und zur Durchführung der frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Parallelverfahren. Bürgermeister Seidenader erläuterte, es sei angedacht die Kostenregelung und die Übernahme der Erschließung des Baugebietes in einem Erschließungsvertrag zu regeln, wobei der Grundstückseigentümer im Einvernehmen mit der Gemeinde die Erschließung auf eigene Kosten durchführt und er die entsprechenden Herstellungsbeiträge, sowie die Kosten der Bauleitplanung zu tragen habe. Zum anstehenden Neubau der Kindertagesstätte konnte Bürgermeister Seidenader den Bewilligungsbescheid der Regierung zur Schaffung einer weiteren Krippengruppe mit einer Zuwendungssumme von bis zu 291.400 Euro und die erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Bau des Kindergartens bekanntgeben. Der Baugenehmigungsbescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen liegt ebenso vor. Aufgrund der vorausschauenden und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Fach- und Genehmigungsbehörden konnte erreicht werden, dass alle notwendigen Bescheide rechtzeitig vorliegen um mit dem Vorhaben umgehend beginnen und dieses fristgerecht bis Ende 2013 abschließen zu können. Die Gemeinde setzt sich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass der Bay. Landtag bis Ende 2012 die bisher geltende zwei Drittel Regelung bei der Förderung des Kindergartens streicht und der Zuwendungsbescheid für die Schaffung von 50 Ganztagesplätzen spätestens Anfang des Jahres 2013 ergeht. Der Gemeinderat stimmte zugleich der Vergabe der Abbrucharbeiten des bisherigen Kindergartens gemäß Vergabevorschlag an den wirtschaftlichsten Anbieter der Fa. Schneller, Rattenberg mit einer Auftragssumme von rund 25.600 Euro zu. Mit den Abbrucharbeiten wird im September begonnen, wobei eine enge Abstimmung mit den Betrieb des Kindergartens erfolgt. Das Gemeindegremium befasste sich mit dem zur Stellungnahme vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP). Das LEP will die Herausforderungen beim demografischem Wandel, Klimawandel und Wettbewerbsfähigkeit aufgreifen und mit der Überarbeitung des LEP-Papiers sollen für die Zukunft gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen gefördert werden. Nahversorgungsbetriebe bis 1200 qm Verkaufsfläche sollen künftig in allen Orten möglich sein. Die öffentliche Wasserversorgung soll in kommunaler Verantwortung bleiben, die öffentliche Trinkwasserversorgung den Vorrang vor Anlagen Privater zur Wassergewinnung haben und festgeschrieben werden, das das Grundwasser bevorzugt der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen soll, insbesondere deshalb schloss sich der Gemeinderat einmütig den grundsätzlichen Stellungnahmen des Bayerischen Gemeindetages zum LEP-Entwurf an.

 

Nachdem weder, die Fortschreibung des Regionalplans, noch der Verordnungsentwurf zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes bezüglich Windkraftanlagen für das Gemeindegebiet Neukirchen Standorte für Windkraftanlagen vorsieht, erhob der Gemeinderat grundsätzlich keine Einwände. Gegen die Änderung der Verordnung bezüglich des Landschaftsschutzgebietes Bayerischer Wald, bei dem das Gemeindegebiet der Gemeinde Neukirchen als Ausschlussgebiet ausgewiesen ist, erhob der Gemeinderat keine Einwände. Jedoch behält sich der Gemeinderat vor, in beide Stellungnahmen, die Ergebnisse der abschließenden Planung des Ingenieurbüros Trummer-Bartsch, Straubing zur Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen im Landkreis SR-BOG durch einen vorhabenbezogenen Teilflächennutzungsplan noch einzuarbeiten.

 

Ebenfalls informierte Gemeindechef Seidenader über den geänderten Fahrplan des Diskobusses, wonach die Haltestelle in Obermühlbach aufgrund der geringen Auslastung ersatzlos entfällt, über das erste Kunstsymposium in Neukirchen im neu eröffneten Kunsthaus, die derzeit laufenden Grabungsarbeiten in Obermühlbach zur Verlegung der Wasserleitung mit Anschluss des Ortsteils Thannerhof und dem Ausbau des Breitbandnetzes für den Ortsbereich Obermühlbach sowie den Termin für die kirchliche Segnung der neuen Schlauchpflegestelle Neukirchen am 06.10.2012.

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