Gemeinderatssitzung vom 13.11.2013

Bürgerbegehren und Ratsbegehren zum Bayerwald Familienpark

Am 12.Januar entscheiden die Bürger

Der geplante „Familien-Freizeitpark" stand erneut im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung am 13.11.2013. Das von der Bürgerinitiative eingereichte Bürgerbegehren „kein Bayerwald Familienpark in Neukirchen" wurde dabei für zulässig erklärt. Zugleich wurde beschlossen, ein Ratsbegehren „für den Familienpark" dagegen zu setzen. Somit stehen zwei Bürgerentscheide zur Abstimmung, die für den 12. Januar 2014 terminiert wurden.

 

Bürgermeister Rudi Seidenader legte zum ersten Tagesordnungspunkt den von der Bürgerinitiative „kein Bayerwald-Familienpark in Neukirchen", vertreten durch Erich Wagner, Michael Schneider und Gerhard Brauch-Widmann, am 15.10.2013 eingereichten Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids mit insgesamt 208 Unterschriften vor. Die Überprüfung seitens der Verwaltung in Abstimmung mit dem Landratsamt Straubing-Bogen als Rechtsaufsichtsbehörde habe ergeben, dass das Bürgerbegehren die formellen und materiellen Anforderungen gemäß Gemeindeordnung erfülle. Die Formvorgaben der Fragestellung und der Unterschriftslisten seien eingehalten. 207 Unterschriften seien gültig und damit das Mindestquorum von zehn Prozent der Gemeindebürger, das sind 141, erfüllt. Der Gemeinderat beschloss das Bürgerbegehren „kein Bayerwald Familienpark in Neukirchen" für zulässig zu erklären und als Bürgerentscheid durchzuführen. Die Fragestellung lautet: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Neukirchen das Bauleitplanungsverfahren für das Gebiet des geplanten Freizeitparksam Urberberg in Neukirchen einstellt und nicht weiter verfolgt".

 

Ratsbegehren pro Familienpark

Der Ratsvorsitzende verwies auf die Möglichkeit laut Gemeindeordnung, einen weiteren Bürgerentscheid als „Ratsbegehren" festzulegen, da es sich beim Familienpark um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde handelt. Mit dem Ratsbegehren entscheidet die Bürgerschaft unmittelbar und verbindlich die unterbreitete Frage anstelle des Gemeinderats. Nach Beratung entschied der Gemeinderat, dass ein weiterer Bürgerentscheid (Ratsbegehren) „für den Bayerwald Familienpark" stattfindet und zur Abstimmung gestellt wird mit folgender Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Neukirchen das Bauleitplanungsverfahren für den geplanten „Bayerwald-Familienpark in Neukirchen" weiterführt. Nach Auffassung des Gemeinderates liegt das Vorhaben im überwiegenden öffentlichen Interesse. Die Gründe werden den Bürgern in einer späteren Informationsveranstaltung noch eingehend dargelegt.

 

Bei den zwei Bürgerentscheiden kann jeweils mit Ja oder Nein gestimmt werden. Für den Fall, dass die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen in widersprüchlicher Weise jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet werden, wurde ein Stichentscheid festgelegt. Die Stichfrage lautet, ob die „Weiterführung oder die Einstellung des Bauleitplanverfahrens für den geplanten „Bayerwald-Familienpark in Neukirchen" gelten solle.

 

Bürgerentscheid am 12. Januar 2014

Wie der Sitzungsvorsitzende ausführte, solle über die Bürgerentscheide 1 (Ratsbegehren) und 2 (Bürgerinitiative) nach den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung möglichst auf einem Stimmzettel zusammengefasst und an einem Tag entschieden werden. Der Gemeinderat entschied sodann als Abstimmungstermin für die beiden Bürgerentscheide festzulegen: Sonntag, 12. Januar 2014, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

Zugleich wurde bestimmt, einen allgemeinen Abstimmungs-Stimmbezirk für die gesamte Gemeinde Neukirchen (Abstimmungslokal: Grundschule Neukirchen) und einen Briefwahlbezirk (Auszählungsraum: Grundschule Neukirchen) zu bilden. Im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl am 16.03.2014 wurden zwei allgemeine Stimmbezirke, einen für die Ortsteile Neukirchen/Grad/Stippich, einen für die restlichen Ortsteile (beide Abstimmungslokale: Grundschule Neukirchen) und ein Briefwahlbezirk (Auszählungsraum: Grundschule Neukirchen) festgelegt. Als Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahlen am 16.03.2014 wurde Verwaltungsamtsinspektor Reinhold Krieg bestimmt, zu seinem Vertreter Bauhofleiter Johann Siebenhandl. Ferner wurde das Aufwandsentgelt für die Abstimmungshelfer für den Bürgerentscheid und die Kommunalwahl geregelt.

Zum Baugesuch für den Neubau einer Lagerhalle in Haggn 1 wurde das gemeindliche Einvernehmen festgestellt. Der Bürgermeister präsentierte die Ergebnisse im Zuge des Projektes „ Energie-Coaching", wobei die Grundschule mit Mehrzweckhalle und das gemeindeeigene Gebäude in der Bayerwaldstraße 9 (Sparkasse) näher untersucht wurden. Abgeschlossen wurde die Bedarfsermittlung für den Ausbau der Breitbandversorgung zur Vorbereitung des Markterkundungsverfahrens. Bezüglich der Einführung des BOS-Digitalfunks für die Feuerwehren kommen Ausgaben auf die Gemeinde zu, die im Haushalt 2014 einzuplanen sind. Nach vorläufiger Schätzung ist für die Umrüstung eines Sprechfunkgerätes mit einem Kostenaufwand von rund 1.000 Euro zu rechnen. Großen Dank zollte das Gemeindeoberhaupt den 40 freiwillige Helferinnen (Kindergartenpersonal, Reinigungskraft, Mütter und Omas) für die im Neubau der Kindertagesstätte vorgenommene Grundreinigung.

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