Gemeinderatssitzung vom 08.10.2014

Gemeinderat beschloss verschiedene Satzungen
Kriegerdenkmal wird restauriert
Jahresrechnung 2013 wird mit 5,7 Millionen Euro festgestellt

Zum ersten Tagesordnungspunkt gab der Vorsitzende des Rechungsprüfungsausschusses Gemeinderat Winfried Sepaintner den Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013 bekannt und bescheinigte der Verwaltung eine einwandfreie Kassenführung. Die geringfügigen Prüfungsbemerkungen und deren Erledigung wurden vom Geschäftsleiter Hans Pollmann erläutert. Nachdem keine Einwendungen zum Prüfbericht erhoben wurden, stellte der Gemeinderat die Jahresrechnung 2013 in den bereinigten Solleinnahmen mit 5.752.185 Euro und bereinigten Sollausgaben von 5.622.926 Euro fest, erteilte zugleich die Entlastung und billigte größere notwendige Abweichungen der Jahresrechnungsergebnisse von den Haushaltsansätzen.

 

Fortfahrend verwies Bürgermeister Rudi Seidenader auf den vorgelegten Satzungsentwurf über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren samt Aufwendungsersatz- und Gebührenverzeichnis gemäß der überarbeiteten Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände.

 

Der Gemeinderat beschloss einmütig den Erlass der Satzung und das Aufwendungsersatz- und Gebührenverzeichnis nach geringfügigen Ergänzungen der Entwurfsvorlage. Darin ist geregelt, welche Kostensätze bei bestimmten Einsätzen künftig in Rechnung gestellt werden. Beschlossen wurde vom Ratsgremium die zweite Änderungssatzung zur Friedhof- und Bestattungssatzung. Darin wird ergänzend geregelt, dass im „grünen Friedhof" außerhalb der Grabeinfassungen kein Splitt, keine Hackschnitzel, u. ä. eingebracht werden darf. Ein dadurch bedingter Mehraufwand für die Pflege des Friedhofes durch die Gemeinde ist vom Grabbesitzer zu tragen. Weiterhin wurde die dritte Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Benützung der Bestattungseinrichtungen mit Inkrafttreten zum Januar 2015 erlassen. Darin erfolgt eine moderate Erhöhung der Bestattungs- und Grabgebühren ab 01. Januar 2015, die auf der Grundlage der Kostenkalkulation notwendig geworden ist. Eine weitere Anpassung auf die gegebene Rechtslage erfolgte nach Empfehlung des Landratsamtes mit der ersten Änderungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung. Die bisherige Beschränkung der beitragspflichtigen Abrechnungsbreite bei Wendeplatten wird aufgehoben.

 

Zu den Baugesuchen für die Errichtung eines Carports in der Bayerwaldstr. 1a und den Anbau eines Geräteschuppens an die Pkw-Garage in Oberkogl 2 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Zugestimmt wurde mit zehn gegen drei Stimmen gemeindlicherseits zudem dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz in Inderbogen 14 für die Terrassenüberdachung in Holzkonstruktion, Balkonerneuerung in Metall/Glas und Holzverschalung des denkmalgeschützten Gebäudebereiches.

 

Sodann verwies das Gemeindeoberhaupt auf einen Antrag mit Kostenübernahmeerklärung auf Erlass einer Außenbereichssatzung Buchaberg. Danach soll für die FlNr. 676 Gemarkung Obermühlbach Baurecht für ein Wohnhaus geschaffen werden. Die Damen und Herren des Gemeinderates beschlossen das Satzungsverfahren für die diesbezügliche Außenbereichssatzung einzuleiten und beauftragte mit der Ausarbeitung die Architektengesellschaft Hornberger, Illner & Weny (HIW) in Straubing. Dann ging's um einen Antrag für eine Außenbereichssatzung Pürgl. Danach soll für die FlNr. 2696 Gemarkung Neukirchen Baurecht für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Das Beschlussgremium entschied mit neun gegen vier Stimmen, auch den Erlass dieser Außenbereichssatzung auf den Weg zu bringen. Allerdings ist Maßgabe, dass nur eine Bebauung mit einem Wohnhaus mit Garage vorgesehen und eine südlichen Teilfläche des Grundstücks mit als öffentliche Grün- bzw. Nutzfläche festgelegt wird. Mit der Ausarbeitung der Satzungsgrundlagen wurde ebenso die HIW-Architektengesellschaft betraut.

 

Vor der Sitzung hatten die Ratsmitglieder das renovierungsbedürftige Kriegerdenkmal besichtigt. Der Bürgermeister gab dazu die eingeholten Kostenanschläge und Restaurierungsvorschläge dreier Steinmetzbetriebe bekannt. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, mit dem wirtschaftlichsten Angebotssteller, dem Steinmetzbetrieb Grill, Schwarzach, und mit dem Bauunternehmen Rupert Feldmeier, Meidendorf, in Kontakt zu treten, um die jeweils vorgeschlagene Maßnahmen aufeinander abzustimmen. Die Entscheidung über das endgültige Sanierungskonzept, die konkrete Ausführung und Umfeldgestaltung und die Finanzierung trifft der Gemeinderat noch in diesem Jahr. Die Ausführung ist für das Frühjahr 2015 angedacht.

 

Der Bürgermeister informierte über die Bestrebungen der Gemeinde St. Englmar für die Urlaubsregion einen Anbieterwechsel bezüglich der Gastgeberdatenbank herbei zu führen und die folglich notwendigen Sondierungsgespräche mit dem Landkreis Straubing-Bogen sowie die Beschlussfassung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe Antrag auf Übernahme in den Geschäftsstellenzweckverband der Aitrachtal-, Buchberg-, Irlbach- und Spitzberggruppe zu stellen. Nach der Prüfung des Verwendungsnachweises für den Kindergartenneubau wurde durch die Regierung von Niederbayern die Restzuwendung in Höhe von insgesamt 176.000 Euro ausbezahlt. Die Auszahlung der Restzuweisung für den Krippenneubau erwartet die Gemeinde spätestens im Frühjahr 2015. Für die Erschließung des Familienfreizeitparks wurde mit dem Bau der Wasserversorgungsleitung und der Schmutzwasserleitung durch die Firma Pongratz, Neukirchen b. Hl. Blut, im Ortsteil Bühel begonnen. Nach Auskunft des Staatlichen Bauamtes sind die Restarbeiten für die Absturzsicherung an der Stützmauer am Englmarer Bach an der Ortsdurchfahrt Obermühlbach (Staatsstraße St 2147) vergeben und sollten in den nächsten Wochen ausgeführt werden.

 

Weiterhin gab der Ratsvorsitzende den Sachstand für den Kauf des Tragkraftspritzenfahrzeuges für die Feuerwehr Obermühlbach bekannt und verwies zudem auf seine Eingabe an die Landtagsabgeordneten für eine umgehende Änderung der Zuwendungsrichtlinien mit Erhöhung der staatlichen Zuwendungen beim Kauf von Feuerwehrfahrzeugen. Aus dem Gemeinderat wurde vorgebracht, dass in der nächsten Gemeinderatssitzung über die Anschaffung von Automaten für Hundekottüten beraten werden soll. Aktueller Anlass ist die Verschmutzung der gemeindlichen Sportanlagen und öffentlichen Kinderspielplätze durch Hundekot. Dazu appellierteder Bürgermeister mit Nachdruck an die Vernunft und Einsicht der Hundebesitzer ihren eigenen Beitrag zur Reinhaltung insbesondere der öffentlichen und landwirtschaftlich genutzen Flächen zu leisten und somit ein Handeln des Gemeinderates, ggf.verbunden mit dem Erlass einer entsprechenden Satzung, entbehrlich zu machen. Andererseits werden Vorschläge zur Kostenfinanzierung und zu möglichen Standorten von Seiten des Gemeinderates erbeten. Der Gemeinderat unterstützt den Vorschlag von Bürgermeister Seidenader einstimmig sich für den dauerhaften Erhalt der Schulsekretärinstelle an der Grundschule Neukirchen einzusetzen und beschloss einen entsprechenden Antrag an die Mitglieder des Landtages zu stellen. Die bereits beschlossene Regelung der Staatsregierung, dass künftig jahrgangskombinierte Klassen zahlenmäßig nur mehr als eine Klasse zählen und somit die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Schulsekretärin an vielen Grundschulen fehlen, muss rückgängig gemacht werden, so die einhellige Meinung des Gemeinderates. Angesprochen wurden von den Gemeinderäten abschließend heruntergefahrene und beschädigte Straßengräben durch landwirtschaftliche Fahrzeuge im Rahmen der Erntearbeiten.

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