Gemeinderatssitzung vom 14.10.2015

Gemeinderat erteilt Entlastung zur Jahresrechnung 2014

„Die Jahresrechnung 2014 wird mit Solleinnahmen von 5.545.846 und Sollausgaben von 5.452.929 Euro festgestellt und Entlastung erteilt". Dies beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung im Rathaus. Weitere Beschlussfassungen waren der Ankauf eines neuen VW-Schulbusses, die Erweiterung der Wasserversorgung im Bereich Bühel, der Austausch der Beregnungsdüsen an der Sportanlage Rimbach und die Besetzung des Schulsekretariats.

 

Eingangs gab der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Winfried Sepaintner, den Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 bekannt. Die größeren Haushaltsüberschreitungen, soweit sie nicht bereits durch entsprechende Beschlüsse abgedeckt sind, die Prüfungsfeststellungen und deren Erledigung wurden von Kämmerer Mario Ehrnböck erläutert. Nachdem keine Einwendungen zum Prüfbericht bestanden, stellte der Gemeinderat einstimmig die Jahresrechnung mit bereinigten Solleinnahmen von 5.545.846 Euro und bereinigten Sollausgaben von 5.452.929 Euro fest und erteilte die Entlastung.

 

Fortfahrend legte Bürgermeister Rudi Seidenader die eingegangenen Angebote zum Kauf eines neuen Schulbusses vor. Das Ratsgremium entschied, den Auftrag an Auto Niedermayer GmbH zu vergeben. Beschafft wird ein VW Transporter, mit neun Sitzen, 110 kW, Allrad, kirschrot-farbig. Der Kaufpreis beträgt unter Abzug der Inzahlungnahme des bisherigen sieben Jahre alten Schulbusses rund 24.000 Euro. Aufgezeigt wurde die notwendige Auswechslung der zwölf Beregnungsdüsen bei der Sportanlage in Rimbach. Der Austausch der Regner wurde bei der Firma Lang beauftragt bei einer Auftragssumme von rund 6.600 Euro. Zustimmung fand zudem der Anschluss des Anwesens Bühel 14 und 15 an die gemeindliche Wasserversorgung. Dazu wurden nähere Regelungen zur Ausführung und Kostentragung beschlossen. Der Bürgermeister informierte über die Voranfrage für einen geplanten Neubau eines Bürogebäudes der Fa. Scharr Tec, Neukirchen auf dem Grundstück Bogener Straße 6a. Dem Vorhaben wurde das Einvernehmen und eine Abstandsflächenübernahme auf dem gemeindlichen Grundstück des „Regenrückhaltebeckens" in Aussicht gestellt, ebenso dessen Nutzung während der Bauarbeiten. Gemeindliches Einverständnis fanden auch die Bauanträge der Steinbauer Freizeit GmbH zum „Neubau einer Überdachung im Bereich der Traktorenbahn" und der „Elchreitbahn" im Freizeitpark EDELWIES in Neukirchen. Durchgewunken wurde ferner das Baugesuch zum „Neubau der Wagenbahn Wie-Li". Diese Tektur wurde laut Aussage des Bauherrn wegen der geforderten Trennung des laufenden Genehmigungsverfahrens in zwei eigenständige Verfahren bei der Regierung von Oberbayern (Seilbahnbehörde) und des Landratsamtes Straubing-Bogen für die Bergabbahn (Baugenehmigung) erforderlich. Bürgermeister Seidenader berichtete zu den vorgesehenen Sanie-rungsmaßnahmen an vier Gemeindestraßen über den Zustimmungsbeschluss der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft Obermühlbach und über die gelungene Auftaktveranstaltung mit Staatsminister Helmut Brunner i.S. Netzwerk Streuobst mit dem umfangreichen Programm der Aktionswoche. Bei der veranlassten Prüfung der Standfestigkeit der Grabdenkmäler wurden fünf Grabsteine beanstandet und die betreffenden Grabbesitzer zur Mängelbehebung aufgefordert. Für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Neukirchen im Schuljahr 2015/2016 wurde eine pauschale Zuwendung von 3.323 Euro bewilligt. Aufgrund der erfolgten Prüfung der elektrischen Anlageteile bei der Grundschule und Mehrzweckhalle durch den TÜV-Süd wurde die Behebung der festgestellten Mängel beauftragt.

 

Möglich wäre die Erstellung eines Imagefilms der Gemeinde Neukirchen bei Kosten von etwa 1.700 Euro, berichtete der Bürgermeister weiterhin. Er wies auch auf das Leader-Projekt „Bewegtes Niederbayern" hin, wofür 22 Gemeinden ihr Interesse be-kundet haben, aber nach den Kostenerfahrungswerten wohl nur sechs Kommunen zum Zuge kommen nach einem bestimmten Rankingsystem. Bereits bis 30.11.2015 solle eine Planung mit qualifizierter Kostenschätzung eingereicht werden und die Gemeinderäte sollten sich daher Gedanken über eine mögliche Umsetzung des Projektes in Neukirchen machen. Anregungen von Bürgern werden gerne entgegen genommen. Entscheidend werde sein, ob ein geeignetes Grundstück zur Verfügung steht oder käuflich erworben werden kann. Auf Ratsanfrage führte der Gemeindechef aus, dass nach dem Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland die vereinbarten Ausbaumaßnahmen bis Mitte des Jahres 2016 durchgeführt werden und die Gemeinde erwartet, dass spätestens bis Ende des Jahres 2016 die Umstellung der Breitbandanschlüsse weitgehend abgeschlossen ist. Berichtet wurde ferner über die Ansiedlung des Bibers am Elisabethszeller Bach in Höhe des Baugebietes „Im Wiesengrund". Der Ratsvorsitzende führte zum Schluss aus, dass aufgrund der erneut zu bildenden Kombiklasse die bisherigen Schulsekretärinnenstunden an der Grundschule seitens der Regierung aufgrund der geltenden Richtlinien nicht mehr zugestanden wurden. Die intensiven Anstrengungen von Bürgermeister Seidenader, unterstützt vom Gemeinderat und dem Elternbeirat, den Beschluss des Bayerischen Landtages zu ändern, waren bisher erfolglos. Zur Erledigung der umfangreichen Verwaltungsaufgaben, als Bindeglied zwischen der Schule, dem Schulaufwandsträger, der staatlichen Schulverwaltung und den Eltern sowie als Ansprechpartner während des Unterrichts und zur Aufsicht bei Erkrankungen und Verletzungen von Schülern, ist eine Mindestbesetzung des Sekretariats zwingend notwendig. Die ersatzlose Streichung der Personalstelle stösst auf großes Unverständnis. Ein Ausgleich durch die Zuweisung zusätzlicher Stunden für die Schulleitung ist volkswirtschaftlich nicht zu vertreten. Bürgermeister und Gemeinderat bewilligten aus diesen Gründen die Beschäftigung einer gemeindlichen Verwaltungskraft vom 01.10.2015 bis 31.07.2016 in der Schule mit einer geringfügigen Arbeitszeit und sichern zudem die Unterstützung durch die gemeindliche Verwaltung zu. Dies sei, so das Gemeindeoberhaupt, nicht Aufgabe der Gemeinde, aber diese Entscheidung sei zum Wohle der Kinder und zur gebotenen Unterstützung der Schulleitung getroffen worden.

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