Gemeinderatssitzung vom 20.07.2016

Verbesserungsbeiträge für die Sanierung der Kläranlage

Breiten Raum nahm die Diskussion in der Ratssitzung über den Verfahrensweg zur Finanzierung der Erweiterung und Modernisierung der Kläranlage Neukirchen ein. Mehrheitlich fasste diesbezüglich das Ratsgremium die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen ins Auge. Beschlossen wurde weiterhin die Mitverlegung einer Wasserleitung im Zuge des Breitbandausbaues der Telekom für ein mögliches Gewerbegebiet in Stippich.

 

Eingangs stellte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu vorliegenden Baugesuchen für den Neubau eines Wohnhaus-Vorbaus in Haggn 1, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude, Am Schlossweiher 1 in Neukichen sowie zum Neubau eines Carports mit drei Stellplätzen in der Lerchenstraße 2, Neukirchen her. Wie fortfahrend Bürgermeister Rudi Seidenader aufzeigte, soll laut Beschluss vom April im Rahmen der Arbeiten zum Ausbau des Breitbandnetzes für den Ortsteil Steinburg / Wegern in der Gemeinde Hunderdorf, durch die Deutsche Telekom Technik GmbH neben dem Breitbandkabel auch eine Wasserleitung im Auftrag der Gemeinde Neukirchen, beginnend bei der Einmündung der Gemeindestraße „Stippich/Grad" (Fl. Nr. 1982 / 1946 Gemarkung Neukirchen) bis zum Grundstück mit der Fl. Nr. 1947 Gemarkung Neukirchen mit verlegt werden. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Wasser- und Löschwasserversorgung für das geplante Gewerbegebiet „Stippich" ist dies ein erster Schritt. Die Deutsche Telekom Technik GmbH habe der Leitungsmitverlegung zugestimmt. Der Gemeinderat beauftragte mit neun gegen zwei Stimmen die, auch für die Deutsche Telekom tätige, Baufirma Rädlinger auf der Angebotsgrundlage von rund 12.000 Euro mit der Verlegung der Wasserleitungsrohre für die Gemeinde. Eine Teilstrecke von rund 100 m wird im Spülbohrverfahren zur Unterquerung des Gewässers und zur Vermeidung von Arbeiten im Bereich der Fahrbahn verlegt.

 

Breiten Raum nahm dann die Beratung über die Finanzierung der Erweiterung und Modernisierung der Kläranlage Neukirchen ein. Das begonnene Vorhaben gewährleiste eine wesentlich verbesserte, den heutigen Anforderungen gerecht werdende, Abwasserreinigung und Mischwasserbehandlung. Das Ratsgremium beschloss dazu mit neun zu zwei Stimmen verschiedene Eckpunkte zur Finanzierung der Maßnahme, für die es keine staatlichen Zuwendungen gibt. Die Finanzierung solle, soweit als es rechtlich zulässig ist, über Verbesserungsbeiträge von den bisherigen Anschlussnehmern (sogenannten „Altanschließer") erfolgen. Die restlichen, nicht durch Beiträge gedeckten Investitionskosten fließen dann in die Gebührenkalkulation ein. Der verbesserungsbeitragsfähige Anteil an den Gesamtkosten der Maßnahme von rund 2,58 Millionen Euro werde voraussichtlich bei etwa 86 Prozent liegen. Es solle zeitnah nach Abklärung rechtlicher Fragen mit dem Bayer. Gemeindetag eine Verbesserungsbeitragssatzung mit vorläufigen Verbesserungsbeitragssätzen erlassen werden, um Vorauszahlungsbescheide versenden zu können. In einer Informationsveranstaltung bzw. Bürgerversammlung, voraussichtlich im September 2016, werden die Bürger über die Sachlage der Verbesserungsmaßnahme und der etwaigen voraussichtlichen Beiträge informiert. Sollten sich bei der abschließenden rechtlichen Prüfung Änderungen zu den Eckpunkten ergeben, wird der Gemeinderat rechtzeitig in Kenntnis gesetzt und das Ergebnis erneut beraten. Nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme solle dann die endgültige Höhe des Verbesserungsbeitrages durch Satzung festgelegt werden.

 

Der Bürgermeister informiert die Ratsmitglieder über die Straßenbaumaßnahme Bühel, die durch die Baufirma Hilz mit der Erschließung des Planungsgebietes der Einbeziehungssatzung Bühel in der 28. Kalenderwoche begonnen wurde. Ab Montag, den 25. Juli verlegt die bauausführende Firma den Schwerpunkt der Arbeiten in den Bereich der Gemeindestraße Bühel, beginnend bei der Zufahrt zum Baugebiet Nußbaumer Höhe bis zum Wohnhaus Hs.-Nr. 3. Die Bürger und Patienten der Arztpraxis werden gebeten die Zufahrt zum Freizeitpark EDELWIES/Bühel am Ortsausgang Haggn zu nutzen. Die Gemeinde ist bestrebt die verkehrsmäßigen Einschränkungen soweit als möglich zeitlich zu begrenzen. Durch den geplanten Baufortschritt lassen sich kurzfristige Änderungen zum Teil nicht vermeiden – die Vertreter der Fa. Hilz stehen für Auskünfte vor Ort jederzeit bereit. Die Gemeinde bittet im Interesse eines zügigen Baufortschrittes um Verständnis bei den Anwohnern.

 

Für die Baugenehmigung zur Erweiterung und Modernisierung der Kläranlage Neukirchen sei vom Landratsamt noch die Vorlage eines einfachen Landschaftspflegerischen Begleitplanes verlangt und gemeindlicherseits ein Planungsbüro zur Erstellung der Planunterlagen beauftragt worden. Für die Kläranlage Neukirchen sei der symbolische Spatenstich für den offiziellen Baubeginn der Bauarbeiten am 12. Juli erfolgt. Die im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens für die geplante Kläranlageneinleitung vorgebrachten Einwendungen des Fischereiberechtigten wurden im Landratsamt sachgerecht erörtert. Die Gemeinde erwartet in Kürze die Erteilung der beantragten Erlaubnis für das Einleiten des behandelten Abwassers in den Elisabethszeller Bach. Wie das Gemeindeoberhaupt aufgrund einer Informationsveranstaltung des Staatsministeriums des Inneren und des Bayerischen Gemeinde- und Städtetages berichtete, seien aufgrund der aktuellen Rechtslage die Gemeinden in aller Regel zum Erlass einer Straßenausbausatzung in der Zukunft verpflichtet. Aufgezeigt wurde zudem die Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen bei der Kindertagesstätte „St. Martin", im Zeitraum 2010 bis 2015, wobei sich erfreulicherweise ein rückläufiges Betriebskostendefizit ergeben habe. Das Bayern- WLan-Zentrum Straubing teilte ferner mit, dass ab sofort der Formalserver für die Beantragung von Bayern-WLan aktiv ist Aus dem Gemeinderat wurde die Problematik bei der Einfahrt von der Straße „Im Wiesengrund" in die Bayerwaldstraße angesprochen mit einer etwaigen Lösung als Einbahnstraße oder mit dem Aufstellen von Absperrpfosten. Berichtet wurde weiterhin, dass die Redaktion des „Gemeindeboten" in Hunderdorf eine gemeinsame Ausgabe zusammen mit Neukirchen nicht befürwortet habe. Im nichtöffentlichen Teil wurden insbesondere Grundstücksverträge bzw. notarielle Angelegenheiten behandelt.

drucken nach oben