Gemeinderatssitzung vom 19.07.2017

Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplanes „Bühel-Ost"
Verschiedene Baumaßnahmen zur Wasserversorgung wurden beschlossen

Der Gemeinderat sprach sich für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „WA Bühel-Ost" im beschleunigten Verfahren aus und ordnete die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung an. Grünes Licht gab der Gemeinderat für fünf Teilmaßnahmen zur Wasserversorgung und für die Ersatzbeschaffung eines Frontmähwerkes für den gemeindlichen Rasenmähertraktor.

 

Eingangs nahm Bürgermeister Rudi Seidenader Bezug auf die bei der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen für die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 15 und die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „WA Bühel-Ost". Nachdem zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan sowie auch zum Bebauungs- und Grünordnungsplan keine erheblichen Bedenken gegen die Baugebietsausweisung vorgebracht wurden, sondern Anregungen, die weitgehend in die Planung miteinfließen, fasste das Ratsgremium nach Erörterung der Beschlussempfehlung einmütig den Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen. Aufgrund einer Änderung des Baugesetzbuches besteht seit Mai 2017 die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB. Der Gemeinderat beschloss, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, und billigte den auf der Grundlage der Abwägungsbeschlüsse ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes. Die Verwaltung wurde beauftragt, nunmehr die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung durchzuführen.

 

Zu drei Baugesuchen zur Errichtung eines Gartenhauses in Schickersgrub, zum Anbau eines Wintergartens an ein Wohnhaus in Bachersgrub sowie zur Nutzungsänderung eines ehemaligen Wohnhauses als Werkstatt und Lager in Lohhof wurde jeweils einstimmig das gemeindliche Einvernehmen hergestellt.


Zur beantragten Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück „Weberfeld 17" konnte dagegen nicht die gemeindliche Zustimmung erteilt werden. Die erheblichen Abweichungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nussbaumer Höhe, Erweiterung 2", widersprechen nach Rücksprache mit der Bauabteilung des Landratsamtes den Grundzügen des Bebauungsplanes und sind daher nicht genehmigungsfähig. Mit dem Antragsteller sind Gespräche zu führen, welche anderen Möglichkeiten zur Realisierung seines Vorhabens denkbar sind.

 

Im weiteren Verlauf der Sitzung beschloss der Gemeinderat die Durchführung von fünf Teilmaßnahmen zur Erweiterung bzw. Änderung der Wasserversorgung in Rimbach, in Untermühlbach, in der Bayerwaldstraße, in der St. Martin-Straße und in der Lerchenstraße entsprechend den Planungsentwürfen des Ingenieurbüros KEB Bauplanungs GmbH, Straubing, zu geschätzten Gesamtkosten von 276.450 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Gleichzeitig wird ein Zuwendungsantrag für die Maßnahmen nach der Härtefallregelung der RZWas 2016 gestellt, wobei mit einer Förderung von etwa 93.000 Euro gerechnet werden kann.

 

Grundsätzlich unterstützt der Gemeinderat die Bauleitplanung der Nachbargemeinden Haibach und Sankt Englmar zur Errichtung eines begehbaren Aussichtsturmes beim Waldwipfelweg in Maibrunn. In der Stellungnahme der Gemeinde im Rahmen der öffentlichen Auslegung soll allerdings auf die Notwendigkeit verwiesen werden, dass zur rückwärtigen Abschirmung des Turmaufbaus der bestehende Baumbestand des angrenzenden Birkenberges unverändert zu belassen ist, damit sich der begehbare Aussichtsturm aus der Fernsicht nicht exponiert darstellt, sondern sich in den Baumbestand der Bergrückenbewaldung einbindet.

 

Anschließend informierte der Bürgermeister, dass ab dem Schuljahr 2017/18 die Schulleiterin der Grundschule St. Englmar, Frau Tanja Danner-Schedlbauer, auch die Schulleitung für die Grundschule Neukirchen übernimmt. Die Grundschulen St. Englmar und Neukirchen haben im Schuljahr 2017/18 jeweils nur drei Zählklassen. Aufgrund dessen werden zukünftig vom Freistaat Bayern insgesamt 18 Stunden für eine Verwaltungskraft bewilligt. Die von der Gemeinde in den vergangenen beiden Schuljahren übernommene Anstellung der Verwaltungskraft kann ab September 2017 daher wieder entfallen. Bei einem Informationsabend an der Grundschule Neukirchen zur Offenen Ganztagsschule am 21. Juni 2017 sprachen sich die Eltern mehrheitlich gegen die Einführung eines offenen Ganztagesangebotes von Montag bis Donnerstag bis 15.30 Uhr ab dem Schuljahr 2017/2018 aus. Die notwendige Mindestanzahl von 14 Zählkindern wird nicht erreicht. Daher wird die Mittagsbetreuung in der bisherigen und bewährten Form fortgesetzt, ergänzt um eine Hausaufgabenbetreuung, die nach dem Beschluss des Gemeinderates für die Eltern kostenlos angeboten wird.

 

Dem Gemeinderat wurden zwei Angebote zur Ersatzbeschaffung eines Frontmähwerkes für den gemeindlichen Rasenmähertraktor bekannt gegeben. Der Bürgermeister wurde beauftragt noch bei zwei weiteren Firmen anzufragen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.

Abschließend informierte der Sitzungsleiter, dass erfreulicherweise die Baumaßnahmen für die vier Wege im Bereich der Teilnehmergemeinschaft Obermühlbach vom Amt für Ländliche Entwicklung im Jahr 2017 finanziert, ausgeschrieben und mit dem Bau noch in diesem Jahr begonnen werden soll. Außerdem gab er bekannt, dass sich Gemeinderat Matthias Wallner bereit erklärt hat, die Funktion als Ansprechpartner für die Seniorenarbeit gegenüber dem Landratsamt zu übernehmen.

 

Im nichtöffentlichen Teil beschäftigte sich das Ratsgremium mit Grundstücks- und Beitragsangelegenheiten sowie mit einer Vorkaufsrechtsanfrage.

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