Gemeinderatssitzung vom 25.10.2017

Aus dem Gemeinderat

Eingangs informierte Bürgermeister Seidenader den Gemeinderat, dass sich der Bebauungsplan „Bühel-Ost" derzeit in der öffentlichen Auslegung befindet. Danach erläuterte Diplomingenieur Josef Steinbauer vom KEB-Planungsbüro, Straubing, umfangreich die Entwurfsplanung zur Erschließung des Baugebietes anhand von detaillierten Lage- und Höhenplänen sowie von Regelquerschnitten der Straßen. Gemäß der Kostenschätzung betragen die Kosten für den Straßenbau , für die Wasserversorgung und für die Entwässerung einschließlich Errichtung eines Regenrückhaltebeckens etwa 902.000 Euro. Mit wenigen Hinweisen zur Oberflächenentwässerung genehmigte der Gemeinderat die vorgestellte Entwurfsplanung. Das Ingenieurbüro KEB wurde beauftragt, Angebote für die notwendige Baugrunduntersuchung einzuholen und die Ausführungsplanung zu erstellen, damit die Ausschreibung der Bauleistungen bis etwa Mitte Januar 2018 erfolgen kann, mit dem Ziel der Vergabe im Februar und dem Baubeginn spätestens Anfang April 2018.


Im Anschluss gab der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Winfried Sepaintner, den Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 bekannt. Die Prüfung zeigte, dass die Finanzverwaltung sorgfältig und gewissenhaft arbeitet und die Beschlüsse des Gemeinderates umgesetzt werden. Der Vorsitzende lobte die Arbeit des Bürgermeisters und der Verwaltung. Die größeren Haushaltsüberschreitungen, soweit sie nicht bereits durch entsprechende Beschlüsse abgedeckt sind, die Prüfungsfeststellungen und deren Erledigung wurden von Kämmerer Mario Ehrnböck erläutert. Nachdem keine Einwendungen zum Prüfbericht bestanden, stellte der Gemeinderat einstimmig die Jahresrechnung mit bereinigten Solleinnahmen in Höhe von 8.241.244,75 Euro und bereinigten Sollausgaben in Höhe von 8.074.717,47 € fest und erteilte die Entlastung.
Der Gemeinderat begrüßt ausdrücklich die erhöhten Fördersätze des Kreisjugendrings zur Jugendförderung. Die Gemeinde Neukirchen wird die bisher ausgeübte Praxis der indirekten Jugendförderung durch Freistellung der Vereine von den Gebühren für die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen, der pauschalen Förderung in Höhe von 10 v. H. bei Anschaffungen für die Jugendarbeit und durch Entscheidungen in speziellen Einzelfällen fortsetzen.


Der Gemeinderat erklärte anschließend sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Weberfeld 17 und erteilte die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Für ein weiteres Bauvorhaben in Untermühlbach ist nach Rücksprache mit der Bauabteilung des Landratsamtes die Aufstellung einer Außenbereichssatzung erforderlich. Der Gemeinderat beschloss die Beauftragung an das Büro HIW, Bogen, sobald eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung durch die Antragsteller vorliegt.


Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat über die Beauftragung zur Ausführung der Wegebaumaßnahmen durch den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Obermühlbach an die Firma Streicher, Deggendorf, mit einer Auftragssumme von knapp 330.000 Euro. Ferner gab er bekannt, dass die kostenlose Hausaufgabenbetreuung für die Grundschüler von Montag bis Donnerstag auf die Zeit von 12:45 bis 14:30 Uhr ausgeweitet wurde. Das Mittagessenangebot in der Kindertagesstätte St. Martin wird im Kindergartenjahr 2017/18 um drei Wochen erweitert und wird nun in den gesamten Osterferien und Pfingstferien sowie in der 1. Woche der Sommerferien angeboten. Anhand eines Lageplanes stellte der Bürgermeister die geplante Sanierung der Kreisstraße SR13 (Ortsdurchfahrt Neukirchen) durch den Landkreis Straubing-Bogen vor. Die Mitglieder des Gemeinderates sollten sich Gedanken über mögliche Maßnahmen der Gemeinde machen, die im Zuge der Sanierung mit durchgeführt werden könnten. Abschließend verwies der Ratsvorsitzende auf den Termin für die Bürgerversammlung am 23. November um 19:30 Uhr im Gasthof Zum Hiebl-Wirt.


Im umfangreichen nichtöffentlichen Teil beschäftigte sich der Gemeinderat mit Grundstücks- und notariellen Angelegenheiten, mit einer Vorkaufsrechtsanfrage sowie mit Personalangelegenheiten.

 

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