Gemeinderatssitzung vom 24.01.2018

Aus dem Gemeinderat

In der Gemeinderatssitzung beschäftigte sich der Gemeinderat u. a. mit einem Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung Bühel -Gut Haggn-, mit der Aufstellung einer Außenbereichssatzung Untermühlbach, mit der Aktualisierung der Gebührensätze für Feuerwehrkostenersätze für Einsatzleistungen und Sofortmaßnahmen für den Friedhof

 

Eingangs der Sitzung konnte das Gemeindegremium zu den im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich von Behörden eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung Untermühlbach eine einstimmige Abwägungsentscheidung treffen. Zudem wurde einem zu diesem Verfahren eingegangenen Antrag einer Untermühlbacher Bürgerin auf Ausweitung des Geltungsbereiches um ein Grundstück mit bestehendem Gebäude stattgegeben und die dadurch erforderliche erneute öffentliche Auslegung in verkürzter Form, beschlossen.

 

Zu dem vorliegenden Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung Bühel -Gut Haggn- informierte Bürgermeister Rudi Seidenader den Gemeinderat zu den planerischen Absichten des Antragstellers auf der Grundlage eines bereits stattgefundenen Vorgespräches. Es ist beabsichtigt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um in nördlicher Anbindung an den Schlossgarten 35 unbefestigte Pkw-Stellplätze für Gäste und Bedienstete, vier weitere Pkw-Stellplätze an der Südseite des vorhandenen Marstalles und ein Betriebsleiterwohnhaus im nordöstlichen Grundstücksbereich errichten zu können. Außerdem ist im Scheunengebäude neben dem Marstall die Unterbringung einer Physiotherapiepraxis vorgesehen. Der Gemeinderat erteilte den Auftrag für die verfahrensnotwenigen Planungsleistungen an das Architekturbüro HIW Hornberger, Illner, Weny Gesellschaft von Architekten mbH und das Planungsbüro Team Umwelt Landschaft, Deggendorf bei Kostenübernahme seitens des Antragstellers. Vor Einleitung eines Satzungserlassverfahrens sprach sich das Gemeindegremium einstimmig dafür aus, dass vom Vorhabenträger als erster Planungsschritt zunächst ein Vorentwurf zu erstellen ist, der im Rahmen eines Scoping-Termins mit den Trägern öffentlicher Belange, insbesondere den Fachstellen des Landratsamtes, dem Landesamt für Denkmalschutz und der Gemeinde vorweg abzustimmen ist.

 

Auf der Grundlage der seitens der Verwaltung aktualisierten Gebührenkalkulation für alle Feuerwehreinsatzfahrzeuge wurde das Aufwendungsersatz- und Gebührenverzeichnis für verrechenbare Einsätze und Leistungen der Ortsfeuerwehren vom Gemeindegremium abgesegnet. Bei Ausrückstundenkosten und den Streckengebühren haben sich moderate Anpassungen ergeben.
Informiert wurde auch über die neuen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes zur Einführung einer 25-jährigen Höchstverjährungsfrist im Erschließungsbeitragsrecht.


Die in der letzten Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Sparr wieder zum Ersten Kommandanten bzw. zum Kommandanten-Stellvertreter gewählten Helmut Häuslmeier bzw. Daniel Bernhard wurden gemäß dem Bayerischen Feuerwehrgesetz vom Gemeinderat bestätigt.


Nach einem vorangegangenen Ortstermin sprach sich die Gemeindevertretung nunmehr dafür aus im Friedhof Sofortmaßnahmen, wie den fachgerechten Zuschnitt vorhandener Bäume, das Entfernen von Totholzbestandteilen, das Zurückschneiden von Pflanzgruppen und weitere Baumpflegearbeiten vornehmen zu lassen. Die Anlegung eines Urnenerdgrabfeldes ist geplant.


Auch wurde dem Antrag von Frau Haimerl-Brosch auf Bezuschussung des Kunstsymposiums im AtelierHaus und anderen Gebäuden/Plätzen in Neukirchen in der Zeit vom 30.8. bis 10.09.2018 mit Geld- und Sachleistungen in Höhe von 1.500,00 € stattgegeben, um die bereits mehrfach erfolgreich durchgeführte Kulturveranstaltung auch gemeindlicherseits in bisherig geübter Weise zu unterstützen.


Gesehen wurde auch die Notwendigkeit zumindest einer Teilverrohrung des Straßenentwässerungsgrabens entlang des Bürgersteiges von der Hammerschmiedstraße bis zum Obermühlbach zur Sicherung der Standsicherheit des Bürgersteiges.


Vergeben wurde der Auftrag für die Ersatzbeschaffung einer Pumpe und Erneuerung der Steuereinheiten in den Abwasserpumpstationen Unterwachsenberg, Rimbach und Neukirchen „GE Bogener Straße" an die Fa. SCHARR TEC, Neukirchen bei einer Auftragssumme in Höhe von rund 6.700 Euro.


Informiert wurde zudem über das Dankschreiben einer Bürgerin für das umfassende Betreuungsangebot in der Kindertagesstätte und der Grundschule, erstmals ergänzt durch das Angebot der Hausaufgabenbetreuung im Schuljahr 2017/2018.


Seitens des Gemeindechefs wurde darauf hingewiesen, dass von der ILE nord23 initiiert, die Möglichkeit besteht in den Bereichen Klimaschutz und Energie ein Netzwerk zu bilden, um förderfähig ein Klimaschutzkonzept für die Gemeinde erstellen zu lassen bzw. die Stelle eines Klimaschutzmanagers zu schaffen. Auch die Einbeziehung von Gewerbe- und landwirtschaftlichen Betrieben in die Förderkulisse ist grundsätzlich möglich. In der nächsten Gemeinderatssitzung am 07.02.2018 wird ein Vertreter des Ingenieurbüros Veit Energie-Consult GmbH zur Thematik referieren. Interessierte Bürger, Unternehmer und Landwirte sind hierzu eingeladen.


Ein Anliegen des Gemeinderates war es, dass der Kindergarten im kommenden Kindergartenjahr wieder eine Praktikumsstelle für eine Berufspraktikantin anbietet, zu der ein Praktikantenvertrag nunmehr seitens des Gremiums genehmigt wurde.


Der Gemeinderat beschloss auch Bewerbungsunterlagen zur Förderung des 2. Bauabschnittes nach dem KIP-S Förderprogramm für die energetische Sanierung der Sportturnhalle mit dem 2. Bauabschnitt einzureichen. Dieser umfasst insbesondere die Sanierung des Daches und die bauliche Trennung des Hallenbereiches vom Restbereich (Zugang, Aula, Luftraum). Das Architekturbüro Winkler, Wörth an der Donau wurde beauftragt, die für die Bewerbung notwendigen Antragsunterlagen fristgerecht zu erstellen.

 

Aufgrund der Vorgaben der Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke vom Bayer. Staatsministerium des Innern hatte der Gemeinderat über die Annahme der im Jahr 2017 eingegangenen Spenden zu befinden. Der Entgegennahme des erfreulich hohen Spendenaufkommens von rund 5.300 Euro für verschiedene Verwendungszwecke stand nichts entgegen, befand das Gremium.

 

drucken nach oben