Gemeinderatssitzung vom 26.03.2018

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat Neukirchen befasste sich in seiner Sitzung hauptsächlich mit Straßenbaumaßnahmen und Bauvorhaben in der Gemeinde. Von Seiten des ADAC lag eine Anfrage zur Durchführung der 3-Städte-Rallye im Gemeindebereich Neukirchen vor und es wurde über die Anschaffung des hydraulischen Rettungssatzes der Feuerwehr Neukirchen beraten.

 

Ing. Josef Steinbauer vom Ing.-Büro KEB, Straubing stellte dem Gemeinderat anhand einer Bildpräsentation die einzelnen Abschnitte und die geplante Ausführung der Gehwege an der Kreisstraße SR 13 im Ortsbereich Neukirchen dar. Der Landkreis Straubing-Bogen ist für den Straßenausbau zuständig. Die Gemeinde übernimmt den Ausbau der Gehwege und erstellt einen neuen Regenwasserkanal, damit das Niederschlagswasser eines Teilbereiches gesondert dem Elisabethszeller Bach zugeleitet werden kann und nicht die Kläranlage Neukirchen belastet. Der Gehweg soll möglichst in einer Breite von 1,80 m ausgeführt werden. Einschränkungen aufgrund von Stützmauern und anderen nicht veränderbaren Einschränkungen müssen hingenommen werden. Das Ing-Büro schlägt vor, das Betonpflaster Viaston antikplus zu verwenden, welches durch die gebrochenen Kanten ein ruhigeres Erscheinungsbild ergibt. Die Mehrkosten gegenüber einem grauen Betonpflaster betragen ca. 8.500 Euro. Der Gemeinderat sieht weiterhin die Notwendigkeit für die Errichtung einer Ampelanlage am bestehenden Fußgängerüberweg insbesondere zum Schutz der Kindergarten- und Schulkinder sowie der älteren Mitbürger. Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Entwurf mit dem Betonpflaster Viaston antikplus zu. Die veranschlagten Gesamtkosten für den Gehwegbau betragen ca. 180.000 Euro brutto, für den Kanalbau sind ca. 68.000 Euro brutto veranschlagt. Mit den betroffenen Grundstückseigentümern sind Gespräche aufzunehmen und mit dem Landkreis die gemeinsame Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen. Die Maßnahme soll Anfang Juli beginnen und in diesem Jahr noch abgeschlossen werden.


Zum Baugebiet Bühel Ost wurde vom Ing.Büro KEB, Straubing eine Planänderung der Zufahrtsstraße vorgestellt. Ursprünglich war eine Straßenbreite von 5,5 m ohne abgetrennten Fußgängerbereich vorgesehen. Da in diesem Bereich auch Wanderer und Fußgänger unterwegs sind soll nunmehr eine Asphaltdeckenbreite von 4,5 m und ein Mehrzweckstreifen aus Betonpflaster mit einer Breite von 1,5 m vorgesehen werden. Dies dient der Verkehrsberuhigung und der Sicherheit der Fußgänger. Für den Begegnungsverkehr mit größeren landwirtschaftlichen Maschinen kann der Mehrzweckstreifen befahren werden. Die Ausführung mit dem Mehrzweckstreifen wurde vom Gemeinderat gebilligt. Dem Gemeinderat wurde anschließend das Gesamtergebnis der Submission der öffentlichen Ausschreibung für die Kanal- Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes Bühel Ost bekannt gegeben. Der Auftrag wurde dem wirtschaftlichsten Anbieter, die Fa. Streicher, Deggendorf mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von rund 784.000 Euro erteilt.

 

Nachdem die Gemeinde Wiesenfelden dem ADAC keine Zustimmung zur Durchführung der 3-Städte-Rallye im Gemeindebereich erteilt hat, trat der ADAC an die Gemeinden Neukirchen und Haibach heran, um eine Wertungsprüfung in diesem Bereich durchzuführen. Herr Dinzinger vom ADAC, sportlicher Leiter der 3-Städte-Rallye, informiert den Gemeinderat über den Ablauf der 3-Städte-Rallye und stand für Fragen zur Verfügung. Die Rallye findet am 19.-20. Oktober 2018 statt. Für die Wertungsprüfungen müssen die betroffenen Straßen auch für den Anliegerverkehr komplett gesperrt werden. Eine dringende ärztliche Versorgung von Anliegern wird in jedem Fall gewährleistet. Wo es möglich ist können im Bereich des Rundkurses Zuschauerpunkte abgegrenzt werden, in denen von örtlichen Vereinen oder Gewerbetreibenden Verpflegung an die Zuschauer verabreicht werden kann. Voraussetzung ist jedoch eine gesicherte Zufahrt und Parkplätze im Nahbereich. Der Veranstalter würde im Vorfeld mit allen Anliegern im Bereich des Rundkurses sprechen und ist versucht Lösungen für alle Einzelprobleme und Fragen zu finden, im Einvernehmen mit den Anwohnern, Gewerbetreibenden und sonstigen Verkehrsteilnehmern, die überörtlich die ausgewählten Straßen nutzen, wie z. B. Deutsche Post, öffentlicher Nahverkehr, Milchabfuhrunternehmen, usw. Von einzelnen Gemeinderäten wurde vorgebracht, dass derartige Rennen im Widerspruch zur Initiative der Gemeinde Neukirchen in Bezug auf die Reduzierung des Motorradlärms bzw. der Lärmbelastung durch Verkehrsteilnehmer stehen. Probleme werden insbesondere gesehen mit dem landwirtschaftlichen Verkehr zur Biogasanlage und der Sperrung der Kreisstraße SR 13 aufgrund des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Neukirchen. Bürgermeister Seidenader regte an, vor einer Entscheidung die betroffenen Anlieger einzubinden. Hierzu soll gemeinsam mit der Gemeinde Haibach eine Informationsveranstaltung durchgeführt werden, bei der die Anlieger vom Veranstalter informiert werden und ihre Bedenken äußern können.

 

Der Gemeinderat hatte sich mit der Umrüstung des Löschgruppenfahrzeugs durch die Feuerwehr Neukirchen zu befassen. Die FF Neukirchen hat im Jahre 2017 einen hydraulischen Rettungssatz angeschafft und diesen aus Eigenmitteln finanziert. Eine Abstimmung mit der Gemeinde erfolgte nicht. Der hydraulische Rettungssatz wurde durch die Feuerwehr Neukirchen in das Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 zwischenzeitlich eingebaut. Zur Klärung der damit verbundenen fachlichen und rechtlichen Fragen hat die Verwaltung verschiedene Stellungnahmen eingeholt. Kreisbrandrat Albert Uttendorfer hat in seiner Stellungnahme mitgeteilt, dass der Führungsmannschaft der FF Neukirchen bei einem Gespräch im November 2017 mitgeteilt wurde, dass aus fachlicher Sicht die Anschaffung eines hydraulischen Rettungssatzes für die FF Neukirchen nicht notwendig ist. Der Streckenabschnitt zwischen St. Englmar und Hunderdorf ist durch die beiden Feuerwehren dieser Ortschaften abgesichert. Weiter wird ausgeführt, dass die Absicherung durch die FF Neukirchen tagsüber nicht gewährleistet ist und die Gerätschaft nicht in den Alarmplan aufgenommen werden kann. Auf ein diesbezügliches Schreiben der Regierung von Niederbayern aus dem Jahr 2012 wird verwiesen. In den weiteren Stellungnahmen des Bayerischen Gemeindetags und der Bayerischen Versicherungskammer ging es um haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen. Grundsätzlich wurde festgestellt, dass die Gemeinde einzubeziehen ist, wenn sich finanzielle Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt ergeben. Versicherungsrechtlich muss geklärt sein, dass für das Fahrzeug nach dem Umbau weiterhin eine gültige Betriebserlaubnis besteht und die Beladung der beiden Einsatzfahrzeuge normgerecht ist. Zur Kostenregelung bezüglich des hydraulischen Rettungssatzes hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Gemeinde alle im Zusammenhang mit dem Einbau und der Anwendung des hydraulischen Rettungssatzes in das LF 8/6 der Feuerwehr Neukirchen entstehenden Kosten und Aufwendungen nicht trägt, da die Anschaffung ohne Zustimmung der Gemeinde Neukirchen erfolgte und die Anschaffung aus fachlicher Sicht nicht notwendig ist. Der Kommandant hat einen Nachweis über eine gültige Betriebserlaubnis vorzulegen und nachzuweisen, dass die beiden Fahrzeuge hinsichtlich der Beladung auch nach den vorgenommenen Änderungen den technischen Richtlinien entsprechen.

 

Das Einvernehmen des Gemeindegremiums erteilt wurde den Bauanträgen auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Sparr 26, der Nutzungsänderung des bestehenden Marstalls in einen Veranstaltungssaal und des Nebengebäudes in eine Physiotherapiepraxis in Haggn 26 und der Neubau von zwei Doppelhaushälften in der Bayerwaldstraße 15. Der notwendige Abbruch und die Entsorgung des Daches (Eternit- und Ziegeleindeckung) beim Stadel in Bühel wurde an die Firma Zimmerer, Neukirchen vergeben, bei einer Angebotssumme von rund 7.400 Euro brutto. Interessenten für den Abbruch des Stadels werden gebeten sich mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen.

 

Die Gemeinde Neukirchen kann zur Schöffenwahl 2019 – 2023 einen Schöffen vorschlagen. Der Gemeinderat hat beschlossen Frau Petra Perl in die Vorschlagsliste aufzunehmen.

 

Bürgermeister Seidenader informierte den Gemeinderat über einen Gastschulbesuch in der Grundschule Neukirchen ab dem Schuljahr 2018/2019, den beschlossenen Haushalt und Stellenplan der Verwaltungsgemeinschaft, über die Bestandsanalyse zur Sportplatzanlage in Rimbach, den Besuch der Kombiklasse 3/4 im Rathaus, über eine Ortstermin zur Dorferneuerung mit Schwerpunkt Innenentwicklung, über ein Gespräch mit dem ZAW Straubing wegen Umbaumaßnahmen am Wertstoffhof sowie über die Aufstellung des Motorradlärmdisplays in Bachersgrub am 20. März.

 

Im anschließenden nichtöffentlichen Teil wurden Vorkaufsrechtanfragen sowie Vertrags- und Personalangelegenheiten behandelt.

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