Gemeinderatssitzung vom 11.07.2018

Anmeldung zur Förderinitiative „Innen statt Außen" beschlossen
Glasfaserausbau für die Grundschule – Zwei Bauanträge genehmigt

Der Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung mit der Projektumsetzung des Urnengrabfelds am gemeindlichen Friedhof sowie mit der Förderinitiative „Innen statt Außen", bei der auch Sanierungs- und Abbruchmaßnahmen mit dem vorrangigen Ziel der Innenentwicklung mit einem erhöhten Fördersatz gefördert werden können. Außerdem wurde die Vornahme des Glasfaserausbaus zur Grundschule beschlossen und zwei Baugesuche genehmigt.

 

Eingangs der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Projektumsetzung des Urnengrabfeldes am Friedhof Neukirchen. Hierzu informierte Bürgermeister Seidenader über die eingegangenen Angebote für die Steinmetzarbeiten sowie für die gärtnerische Gestaltung. Das Gremium beschloss einstimmig, der Firma Schwahn, Neukirchen, den Auftrag zur gärtnerischen Gestaltung zu einer Bruttoauftragssumme von rund 16.500 Euro zu erteilen. Für die Steinmetzarbeiten sind noch zwei weitere Angebote einzuholen.


Anschließend informierte der Vorsitzende über die neuen Förderinitiativen des Freistaates Bayern zur Belebung von Ortskernen und zur Flächenentsiegelung sowie über den Termin beim Amt für Ländliche Entwicklung in Landau am 06. Juli 2018. Ab dem Programmjahr 2018 werden mit der Förderrichtlinie „Innen statt Außen" Gemeinden, die sich durch einen Beschluss und auf der Grundlage eines Gemeindeentwicklungskonzept dazu verpflichten, vorrangig Innenentwicklung zu betreiben, mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent unterstützt. Bezuschusst werden innerörtliche Maßnahmen, die einen Beitrag zum Flächensparen leisten, beispielsweise die Modernisierung oder Instandsetzung leerstehender oder vom Leerstand bedrohter Gebäude. Eine Förderung kann jedoch nur nach den allgemeinen Dorferneuerungsrichtlinien erfolgen. Die Gemeinde hat bereits im Jahr 2014 die Initiative „Innenentwicklung – Nutzung und Sanierung bestehender Bausubstanz" gestartet. Mit dem Amt für Ländliche Entwicklung ist daher noch abzuklären, inwieweit dieser Antrag als Grundlage für ein einfaches Dorferneuerungsverfahren dienen kann. Vor Antragstellung ist außerdem ein sogenannter Vitalitätscheck für das Gemeindegebiet erforderlich. Der Gemeinderat beschloss, ein Gemeindeentwicklungskonzept mit dem Ziel der vorrangigen Innenentwicklung der Ortskernbereiche auf der Grundlage eines zu erstellenden Vitalitätschecks auszuarbeiten. Außerdem erklärte sich das Gremium bereit, den erforderlichen Selbstbindungsbeschluss zur Innenentwicklung zu fassen und ein Dorferneuerungsverfahren durchzuführen.


Dann informierte der Bürgermeister über das Rahmenkonzept Kultur-Landschaft-Kulinarik für den Zeitraum 2018 bis 2022, das ebenfalls beim Amt für Ländliche Entwicklung zusammen mit Thomas Schwarz vom Büro landimpuls vorgestellt wurde. Das Projekt soll, aufbauend auf den Fachbereich Vermarktung des „Netzwerk Streuobst", von allen Mitgliedsgemeinden der ILE nord23 getragen und finanziert werden. Der Gemeinderat beschloss, das vorgestellte Konzept zu unterstützen und einen entsprechenden Antrag zur Förderung an das Amt für Ländliche Entwicklung zu stellen.


Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen wird die Herstellung einer durchgängigen Glasfaserleitung bis in das öffentliche Schulgebäude sowie die Erstellung einer WLAN-Infrastruktur förderfähig. Der Fördersatz hierbei beträgt 80 % bei einem Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro. Das Gremium beschloss, den Glasfaserausbau bis ins Gebäude bei entsprechender Förderung vorzunehmen und hierfür drei Angebote im Rahmen des Vergabeverfahrens einzuholen.


Der Gemeinderat stellte das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Anbau eines Wohnraumes an das bestehende Wohnhaus in Weberfeld 8 her und erteilte die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nussbaumer Höhe". Auch zum Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport in Bühel wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Am Ende des öffentlichen Teils der Sitzung informierte Bürgermeister Seidenader über die Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen am Hauptspielfeld in Rimbach und am Trainingsplatz durch die Firma Pick, Furth im Wald. Außerdem wurden die Straßenbaumaßnahmen im Rahmen der Teilnehmergemeinschaft Obermühlbach und die Baumaßnahme „Verrohrung des Straßenentwässerungsgrabens in Obermühlbach" abgeschlossen. Die Bauanlaufbesprechung für die Maßnahme „Ausbau der Ortsdurchfahrt Neukirchen - Kreisstraße SR13 mit Erneuerung des Gehweges" fand mit der Firma Strabag und der Tiefbauverwaltung des Landkreises Ende Juni statt. Vor Beginn der Arbeiten August 2018 ist eine Infoveranstaltung für die berührten Anlieger geplant. Die Modernisierung und Erweiterung der Kläranlage Neukirchen steht vor dem technischen Abschluss. Die Schlussrechnungen der bauausführenden Firmen werden zeitnah vom Ingenieurbüro geprüft. Bürgermeister Seidenader dankte der Sparkasse Niederbayern-Mitte für die Spende in Höhe von 600 Euro zur Anschaffung der beiden Jugendfußballtore am Bolzplatz in Sparr im Rahmen der Saisonabschlussfeier.


Nach einer umfangreichen öffentlichen Sitzung befasste sich das Gremium im Rahmen des nichtöffentlichen Teils mit der Vergabe von Bauplätzen sowie Vorkaufsrechts- und Steuerangelegenheiten.

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