Gemeinderatssitzung vom 01.08.2018

Steinmetzarbeiten zum Urnengrabfeld in Auftrag gegeben

Eingangs der Sitzung gab Bürgermeister Seidenader die eingegangenen Angebote für die Steinmetzarbeiten zum Urnengrabfeld am Friedhof bekannt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag an die Firma Robert Grill, Schwarzach, zu Bruttogesamtkosten von rund 9.100 Euro zu erteilen.

 

Änderungssatzungen im Zuge der Fertigstellung der Entwässerungseinrichtung erlassen

Anschließend befasste sich das Gremium mit den notwendigen Satzungsangelegenheiten, die im Zuge der Fertigstellung der Entwässerungseinrichtung notwendig wurden. Sowohl die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung als auch die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung mussten durch eine Änderungssatzung abgeändert werden. Hierzu nahm das Gremium zum Einen die endgültige Kalkulation der Beiträge sowie den Entwurf zur zweiten Änderungssatzung der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung und zum Anderen die Globalkalkulation der Abwassereinleitungsgebühren und Abwasserherstellungsbeiträge für die Jahre 2018 bis 2021 und den Satzungsentwurf zur ersten Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zur Kenntnis. Die endgültigen Verbesserungsbeiträge betragen demnach 0,29 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche und 8,98 Euro je Quadratmeter Geschossfläche. Die Einleitungsgebühren bleiben unverändert bei 2,26 Euro je Kubikmeter Abwasser bzw. bei alleiniger Schmutzwassereinleitung bei 2,02 Euro je Kubikmeter Abwasser. Die Herstellungsbeiträge hingegen erhöhen sich auf 1,61 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche und 26,41 Euro je Quadratmeter Geschossfläche. Nach eingehender Beratung und Beantwortung noch offener Fragen beschloss das Gremium die zweite Änderungssatzung der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung und die erste Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung, die jeweils am 2. August bekannt gemacht wurden und somit in Kraft getreten sind.


Anschließend informierte Bürgermeister Seidenader über den Teilnahmewettbewerb für das Pilotförderprojekt „Marktplatz der biologischen Vielfalt – Bayerische Gemeinden setzen auf Biodiversität". Der Gemeinderat beschloss, sich nicht an dem Projekt zu beteiligen.


Der Vorsitzende informierte außerdem über die mögliche Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband bis maximal 50.000 Euro. Das Gremium beschloss, einen Antrag beim Bund zur Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen unter anderem für die Erstellung eines FTTH-fähigen FTTB-Masterplans, die Glasfaseranbindung der Grundschule, die Bearbeitung eines Leistungsbildes Gigabitgesellschaft und die Erarbeitung eines WLAN-Konzeptes zu stellen und nach Eingang des Zuwendungsbescheides die Aufträge hierzu zu erteilen.


Das Gremium befasste sich sodann mit der weiteren Vorgehensweise bezüglich des Betriebs der Amtlichen Schulverwaltung. Bisher wurde das einzusetzende Schulverwaltungsprogramm für die Grundschule Neukirchen auf der Serverplattform des Landkreises im Landratsamt mitbetrieben, da dies für den Landkreis aufgrund der Verwaltung der landkreiseigenen Schulen keinen Mehraufwand darstellte. Da nun die landkreiseigenen Schulen aus dieser zentralen Betriebsart ausgestiegen sind und das Verfahren für die Grundschule Neukirchen einen erheblichen Aufwand für den Landkreis darstellen würde, hat der Landkreis die Vereinbarung mit der Gemeinde Neukirchen vom Oktober 2016 gekündigt. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (AKDB) den Auftrag für den weiteren Betrieb der Amtlichen Schulverwaltung zu einem monatlichen Nettopreis von 46 Euro zu erteilen.


Bürgermeister Seidenader informierte über die Genehmigung der gemeldeten Gruppen der Offenen Ganztagesschule seitens der Regierung von Niederbayern sowie über die Ablehnung des Antrags auf Errichtung einer Fußgängerampel bei der Ortsdurchfahrt Neukirchen seitens des Landratsamtes. Zudem ordnete das Landratsamt ein beidseitiges, absolutes Halteverbot an der Staatsstraße auf Höhe des Reiterhofes Schober an. Am Ende der öffentlichen Sitzung gab der Vorsitzende bekannt, dass die zur Aufnahme in das Kommunalinvestitionsprogramm-Schulinfrastruktur KIP-S gemeldeten Maßnahmen förderfähig sind. Der Gemeinde werden hierfür staatliche Zuwendungen in Höhe von 159.000 Euro bei zuwendungsfähigen Kosten von 465.000 Euro in Aussicht gestellt, was einem Zuwendungssatz von 34 Prozent entspricht.
Im nichtöffentlichen Teil befasste sich das Gremium mit Stundungs- und Grundstücksangelegenheiten.

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