Gemeinderatssitzung vom 07.08.2019

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung am 7. August mit der Aufstellung diverser Bebauungs- und Grünordnungspläne sowie mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für ver-schiedene Projekte zu befassen. Außerdem wurde die Neugestaltung der Außenanlagen im Bereich des Feuerwehrgerätehaues in Obermühlbach genehmigt. Zu sechs Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt und der Auftrag zur Ermittlung des Überschwemmungsgebietes des Elisabethszeller Bach erteilt.

 

Eingangs der Sitzung wurden die notwendigen Beschlüsse zur Einleitung des Bau-leitplanverfahrens für die Schaffung des Sondergebietes „Ferienhaussiedlung Edelwies" in Fortsetzung der letzten Sitzung Anfang Juli gefasst. Danach wird der Flächennutzungs- sowie der Landschaftsplan jeweils durch Deckblatt 17 geändert. Herr Thomas Althammer, Architekturbüro MKS, Ascha, erläuterte die vorgenommenen Änderungen im Bebauungs- und Grünordnungsplan gegenüber der letzten Sitzung. Nachdem die Neuerungen, die sich aus der Diskussion im Gemeinderat in der letzten Sitzung und der Weiterentwicklung des Nutzungskonzeptes durch den Betreiber ergaben, in den Planentwurf eingearbeitet wurden, beschloss das Gremium, den qualifizierten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen. Sowohl für den Flächennutzungs- und Landschaftsplan als auch für den Bebauungsplan soll umgehend die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.


Anschließend erläuterten Erster und Zweiter Bürgermeister Rudi Seidenader und Hans Liebl sowie der Vorsitzende der Freiwilligen Feuerwehr Obermühlbach, Christian Schneck, die laufenden Baumaßnahmen zur Neugestaltung der Außenanlagen im Bereich des Feuerwehrgerätehaus Obermühlbach. Die Feuerwehr und die Dorfgemeinschaft Obermühlbach haben in rund 500 Einsatzstunden die Erdbau- und Pflasterarbeiten in Eigenleistung ausgeführt. Hierfür fielen bisher Materialkosten in Höhe von rund 4.600 Euro an, weitere 3.100 Euro für den restlichen Pflasterbelag seien noch zu erwarten. Durch diese Maßnahme konnte eine Aufwertung des Dorfplatzes im Bereich des Feuerwehrgerätehauses erreicht werden. Nachdem der Vorsitzende sich im Namen der Gemeinde bei den Helfern für das eingebrachte Engagement bedankte, genehmigte das Gremium die Durchführung der Baumaßnahme und die hierfür anfallenden überplanmäßigen Kosten.


Sodann behandelte der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt 16 und zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes zur Schaffung des Sondergebietes „PKW Stellplatzflächen – westlicher Ortsrand" sowie die Abwägungsempfehlung des Architekturbüros HIW. Nach Erörterung wurde der Beschluss zu den Stellungnahmen gemäß der Empfehlung gefasst und der Flächennutzungs- und Landschaftsplan entsprechend geändert sowie der Bebauungsplan als Satzung beschlossen.


Auch die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der öffentlichen Auslegung der Einbeziehungssatzung „Gut Haggn" und die Abwägungsempfehlung des Architekturbüros HIW wurden vorgestellt und zur Kenntnis genommen. Anschließend wurde der Beschluss gemäß der Empfehlung gefasst.
Dem Gemeinderat lag der schriftliche Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung „Hauptstraße 1" sowie die Kostenübernahmeerklärung des Antragstellers vor. Das Gremium beschloss die Aufstellung der Satzung sowie die Einleitung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung.


Sodann erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu den Bauanträgen auf Umnutzung von Büroräumen zu einer Betriebsleiterwohnung in der Bogener Straße 6 a, Errichtung eines Ausstellungsparkplatzes für 162 Pkw und Werbetafel in der Bogener Straße 2, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage am Sonnenhang 10, Neubau einer Lagerhalle in der Bogener Straße, Errichtung eines Maschinenunterstands in Hacka 1 sowie Neubau eines Bürogebäudes und einer landwirtschaftlichen Bergehalle in Grad.


Dann wurde der Angebotsvergleich der drei eingegangenen Honorarangebote zur Überschwemmungsgebietsermittlung einschließlich Vermessung des Gewässers und der Vorländer des Elisabethszeller Baches vom Bereich des Brückenbauwerks der Staatsstraße St 2139 bei Haggn bis nach dem Brückenbauwerk der Kreisstraße SR 13 aufgezeigt. Seitens des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf wurden mit Zuwendungsbescheid vom 18. Juli staatliche Zuweisungen in Höhe von 7.500 Euro bei Gesamtkosten von rund 10.000 Euro in Aussicht gestellt. Das Gremium beschloss, den Auftrag für den Aufbau der Modelle und die Erstellung der Berechnungen an den wirtschaftlichsten Anbieter, Professor Rudolf Metzka aus Duggendorf bei einer Bruttohonorarsumme in Höhe von rund 9.300 Euro zu erteilen.


Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Seidenader über die Auszeichnung der Kindertagesstätte für die hervorragenden Leistungen im Bereich „Gesundes Essen" durch die Staatsministerin Michaela Kaniber sowie über den Förderbescheid über 159.000 Euro im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammes zur Verbesserung der Schulinfrastruktur. Die Eröffnung des neu gestalteten Naturlehrpfades „Die Obstwiese lebt" im Kreisobstlehrgarten erfolgt im Rahmen des Apfelfestes des Obst- und Gartenbauvereins Neukirchen am 22. September. Der Naturlehrpfad wurde im Rahmen des Netzwerkes Streuobst Bayerischer Vorwald und mit tatkräftiger finanzieller Unterstützung der Regierung von Niederbayern errichtet.

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