Gemeinderatssitzung vom 29.01.2020

Aus dem Gemeinderat

Der Neukirchener Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung am 29.01.2020 mit der Einbeziehungssatzung „Gut Haggn". Außerdem wurden drei Bauanträge genehmigt und die Einrichtung eines Glasfaseranschlusses für das Rathaus beschlossen. Zudem befasste sich das Gremium mit der Kostenbeteiligung am Kunstsymposium 2020 und mit der Vorbesprechung über den Haushalt 2020.

Zu Beginn der Sitzung befasste sich das Gremium mit der Einbeziehungssatzung „Gut Haggn", bei der die öffentliche Auslegung sowie der Abwägungsbeschluss bereits im Sommer 2019 erfolgten. Zudem wurde damals beschlossen, dass der Antragsteller vor einer erneuten Auslegung die Abwägungsempfehlungen umzusetzen und in den Satzungsentwurf einarbeiten zu lassen hat. Daher wurde nun der überarbeitete Entwurf der Einbeziehungssatzung vom Architekturbüro HIW, Bogen bekannt gegeben und auf Grundlage dieses Entwurfes beschlossen, die Behördenbeteiligung und die öffentliche Auslegung erneut durchzuführen.


Anschließend wurde dem Gemeinderat die Begründung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung, Deckblatt Eins „Mischgebiet mit Änderung Teilfläche zum Sondergebiet Nahversorgung an der Aschaer Straße" des Marktes Mitterfels bekannt gegeben. Die vorzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Verfahren wurde bereits im September und Oktober 2019 durchgeführt, die Gemeinde Neukirchen hatte damals keine Einwendungen vorzubringen. Nunmehr legte der Markt Mitterfels den geänderten und ergänzten Plan zur Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung vor. Auch hier beschloss das Gremium, keine Einwendungen gegen das Bauleitplanungsverfahren vorzutragen.


Sodann wurde das gemeindliche Einvernehmen zu den Bauvorhaben Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei Garagen am Sonnenhang 2 und 4, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage am Sonnenhang 9 und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage am Sonnenhang 15 erteilt.
Bereits im November 2018 wurde das Büro IK-T Manstorfer und Hecht aus Regensburg mit der Durchführung des Förderverfahrens zur Herbeiführung einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung beauftragt. Die Planungsleistungen des Büros werden aus Bundesmitteln nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" zu 100 Prozent gefördert. Die Mobilfunkmessungen wurden im Sommer und Herbst 2019 durchgeführt und der Gemeinde Neukirchen bekannt gegeben. Das Gremium beschloss, in die Förderung nach der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Freistaat Bayern einzusteigen. Als erster Schritt soll eine Interessensbekundung über das Mobilfunkzentrum Regensburg durchgeführt werden.
Bürgermeister Rudi Seidenader informierte über die Förderung von Glasfaseranschlüssen für Rathäuser mit 80 Prozent im Rahmen der Glasfaser-/W-LAN-Richtlinie. Da das Rathaus in Neukirchen noch keinen Glasfaseranschluss besitzt, beschloss das Gremium, es damit auszustatten und das Förderprogramm in Anspruch zu nehmen. Zur Vorbereitung und Durchführung der weiteren Schritte wurde das Büro IK-T aus Regensburg beauftragt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Planungsleistungen aus Bundesmitteln nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" gefördert werden. Die Verwaltung wurde beauftragt einen entsprechenden Antrag auf Erweiterung des Leistungsumfangs zu stellen.


Anschließend wurde über die Haushaltsplanung 2020 und die Finanzplanungen 2020 bis 2023 vorberaten und die wichtigsten Maßnahmen für den Vermögenshaushalt besprochen.Der Haushalt 2020 wird danach weitgehend durch Ausgaben zur Restfinanzierung der im vergangenen Jahr durchgeführten Investitionsmaßnahmen, von Planungsleistungen für die Generalsanierung und ggf. Erweiterung der Grundschule sowie die Umnutzung des Gasthauses Laschinger und der Durchführung des zweiten Bauabschnittes zur energetischen Sanierung der Sportturnhalle im Rahmen des Förderprogramms KIP-S geprägt sein. Im Hinblick auf die anstehenden größeren Vorhaben in den nächsten Jahren ist eine weiterhin solide Haushaltsführung und die Bildung von Rücklagen besonders wichtig, betonte Bürgermeister Seidenader.


Am Ende der öffentlichen Sitzung befasste sich das Gremium mit dem 5. Neukirchner Kunstsymposium, das vom 24. Juli bis 3. August 2020 in Neukirchen unter dem Motto „Flächen sparen – Flächen teilen – Flächen gemeinsam nutzen" und unter der Leitung von Renate Haimerl-Brosch stattfinden wird. Es soll zu einer künstlerischen Auseinandersetzung mit den Fragen des Flächenteilens und Flächensparens in den räumlichen Kontext der Ortschaft Neukirchen kommen, zu der professionelle Künstler/innen eingeladen werden, Szenarien zu entwickeln und mit ihren kreativen Sichtweisen neue Impulse zu setzen. Die Ausschreibung an die Künstler erfolgt im Februar 2020, eine Fachjury wird bis 15. Mai 2020 die Einsendungen sichten und die Auswahl der Künstler vornehmen. Die Veranstalter des Kunstsymposiums sind weiter in Gesprächen um ein ansprechendes Rahmenprogramm zu organisieren, um das aktuelle Thema aus möglichst vielen Blickwinkeln zu beleuchten. Der Gemeinderat beschloss, das Kunstsymposium mit einem Betrag von 5.500 € zuzüglich 1.000 € Sachleistungen zu unterstützen.Die Verwaltung wurde beauftragt, eventuelle Fördermöglichkeiten mit dem Amt für Ländliche Entwicklung abzuklären und gegebenenfalls den entsprechenden Zuwendungsantrag zu stellen.
Bürgermeister Seidenader informierte über die Planung eines großen Obst- und Schmankerlmarktes im Rahmen des Projekts „Kultur – Landschaft – Kulinarik" des Netzwerkes Streuobst Bayerischer Vorwald am 11. Oktober 2020 in Neukirchen als Abschluss der im Rahmen des Projekts stattfindenen vierzehntägigen Genusswoche.


Außerdem teilte der Vorsitzende mit, dass sich im Rahmen des Informations- und Diskussionsabends zum Vorhaben „Gasthaus Laschinger" am 22. Januar im Reiterhof Schober mit rund 50 Teilnehmern herausstellte, dass verschiedene Punkte, wie beispielsweise einen Träger für die Tagespflege und einen Betreiber für einen Dorfladen zu finden, vorrangig geklärt werden müssten, bevor über den Bau dieser Einrichtungen entschieden wird. Außerdem wurde angesprochen, dass eine mögliche Standortverlegung des Heizhauses sowie die Errichtung eines Hortes zusammen mit Räumlichkeiten zur Mittagsverpflegung in unmittelbarer Nähe zur Schule überprüft werden sollten. Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Steuer-, Vertrags- und Personalangelegenheiten befasste.

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