Gemeinderatssitzung vom 03.09.2020

Weiteres Vorgehen bei der Hundekotproblematik
40 Euro für den ersten, 60 Euro für jeden weiteren Hund – Kampfhunde kosten 500 Euro
In seiner letzten Sitzung befasste sich der Neukirchener Gemeinderat mit der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Bayerwald Familienpark" sowie mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung Untermühlbach. Außerdem wurden drei Baugesuche behandelt und die Hundesteuersatzung geändert.

Zu Beginn der Sitzung befasste sich das Gremium mit der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Bayerwald Familienpark", durch Deckblatt Nummer 1. Hierzu wurden die im Zuge der zweiten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und der Abwägungsbeschluss gemäß der Empfehlung des Architekturbüros MKS, gefasst. Zum Bauantrag auf Errichtung des Fahrgeschäftes Superschaukel wurde bereits in einer früheren Sitzung das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nun lag dem Gemeinderat ergänzend hierzu der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bayerwald Familienpark" hinsichtlich der Höhe der zulässigen Geländeauffüllung gestellt, zu dem das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden konnte. Dem Gremium lag außerdem der Bauantrag auf Errichtung eines Kassengebäudes auf der Flurnummer 426 der Gemarkung Obermühlbach, verbunden mit einem Antrag auf Befreiung bezüglich Überschreitung der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen, vor. Auch hierzu wurde das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben sowie für die beantragten Befreiungen erteilt. Die Entscheidung über den Bauantrag auf Errichtung eines Mehrparteienhauses in der Hauptstraße wurde aufgrund einer ungünstigen Parksituation zurückgestellt. Erster Bürgermeister Matthias Wallner wurde zur Weiterleitung des Bauantrags an die untere Bauaufsichtsbehörde mit einer Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens beauftragt, sollte der Antragsteller keine überarbeiteten Planungen vorlegen.


Weiter ging es mit der Bekanntgabe und Abwägung der im Zuge der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Außenbereichssatzung Untermühlbach sowie zur Aufhebung der alten Außenbereichssatzung Untermühlbach. Das Gremium fasste nach Erörterung den Abwägungsbeschluss gemäß der Empfehlung des Architekturbüros Gutthann HIW Architekten GmbH.


Bürgermeister Wallner informierte über den Beschlussvorschlag des Personal- und Finanzausschusses, die Hundesteuer auf 40 Euro für den ersten Hund und 60 Euro für jeden weiteren Hund zu erhöhen. Der Gemeinderat beschloss die 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung und nahm den Vorschlag des Ausschusses bezüglich an, die Steuerhöhe für Kampfhunde wurde auf 500 Euro festgelegt. Grund für die Erhöhung ist unter anderem der immer größer werdende Aufwand für die Entsorgung von Hundekot.


Bürgermeister Wallner informierte am Ende der öffentlichen Sitzung darüber, dass sich Interessenten, die die Pflege des Kreisobstlehrgartens kostenlos ab 2021 übernehmen möchten, bei der Gemeinde melden können.


Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertrags- und Vergabeangelegenheiten befasste.

 

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