Gemeinderatssitzung vom 12.06.2023

In der letzten Sitzung des Neukirchener Gemeinderates standen neben der Beschaffung eines neuen Fahrzeuges für die Feuerwehr Neukirchen auch zwei Bauanträge sowie die Planungen zur Erweiterung des Baugebietes „Bühler Feld“ auf der Tagesordnung.

Zu Beginn der Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit der Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) oder eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Neukirchen. Bürgermeister Matthias Wallner erläuterte die Bedarfsnotwendigkeit der Ersatzbeschaffung in den nächsten Jahren für das vorhandene Fahrzeug mit Erstzulassung im Jahr 2001. Kreisbrandrat Albert Uttendorfer zeigte die Unterschiede zwischen den beiden vorgestellten Fahrzeugen auf. Insbesondere habe das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug ein größeres Liter-Volumen und ein zusätzliches Beladungsmodul für Einsätze zur technischen Hilfeleistung. Im Hinblick auf das steigende Verkehrsaufkommen sowie den Einsatzbereich Tourismus mit dem Freizeitpark ist der Bedarf für ein HLF 10 in der Gemeinde Neukirchen gegeben. Die Kosten für ein LF 10 werden mit 500.000 Euro geschätzt, ein HLF 10 würde rund 550.000 Euro kosten. Bei beiden Varianten ist mit einer Förderung des Freistaates Bayern über die Feuerwehrzuwendungsrichtlinien sowie des Landkreises Straubing-Bogen zu rechnen, sodass der Eigenanteil der Gemeinde bei der Anschaffung eines LF 10 bei rund 396.000 Euro, bei der Anschaffung eines HLF 10 bei rund 427.000 Euro liegen würde. Das Gremium beschloss einstimmig, ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 für die Feuerwehr Neukirchen zu beschaffen und beauftragte die Verwaltung, die entsprechenden Förderanträge an den Freistaat und den Landkreis zu stellen.
Es folgten Bauanträge auf Ersatzbau mit Erweiterung einer Scheune in Taußersdorf 7 sowie auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Bühler Feld 12 vor, zu denen jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden konnte.
Weiter ging es mit den Planungen zur Erweiterung des Baugebietes „Bühler Feld“. Hierzu wurde der vom Architekturbüro Gutthann HIW angefertigte Vorentwurf des Bebauungsplanes „WA Bühler Feld Erweiterung“ aufgezeigt. Sobald die Ergebnisse einer topographischen Geländeaufnahme vorliegen, soll der Standort für ein Regenrückhaltebecken in den Entwurf mitaufgenommen werden. Das Gremium nahm von den Planungen Kenntnis und beschloss, diese mit leichten Ergänzungen weiter zu verfolgen.
Anschließend behandelte man die Straßensanierung der Gemeindeverbindungsstraße Sparr – Unternebling im Ortsteil Sparr. Bürgermeister Matthias Wallner erläuterte anhand von Fotos die Notwendigkeit der Sanierung und stellte die Kostenschätzung des Ingenieurbüros Sehlhoff in Höhe von rund 52.500 Euro vor. Es wurde beschlossen, die Straßensanierung mittels Oberbauverstärkung im Jahr 2024 durchzuführen. Hier solle eine Zusammenfassung mit der Sanierung der Perlbachstraße, welche noch untersucht werden muss, erfolgen. Durch dieses Gesamtkonzept erhofft man sich Kosteneinsparungen im Zuge einer Gesamtbeauftragung. Zwischenzeitlich sollen die größeren Schadstellen an beiden Straßen ausgebessert werden.
Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Wallner zu der anstehenden Gestaltung des Heizhauses und des Kreisverkehrs, den erfolgten Ausbesserungsarbeiten am Gehweg der Nußbaumer Höhe und der Brücke in Mitterberg. Ebenso informierte der Bürgermeister, dass der Kindergarten im nächsten Jahr mit einer weiteren Gruppe starten wird und der Start des Gemeindeentwicklungskonzepts für den September ansteht. Gemeinderatsmitglied Katharina Pielmeier teilte mit, dass für das Sommerferienprogramm die Vorbereitungen so gut wie abgeschlossen sind. Die Onlineanmeldung dazu ist ab 14. Juli möglich, eine Übersicht zu den Veranstaltungen wird in nächster Zeit erscheinen.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertragsangelegenheiten und Vorkaufsrechtsanfragen befasste.

 

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