Gemeinderatssitzung vom 15.02.24

Auf der Tagesordnung der Sitzung am 15.02.24 des Neukirchener Gemeinderates standen neben dem Zuschussantrag des katholischen Pfarramtes zur Innenrenovierung der Pfarrkirche St. Martin und einem Bauantrag auch die Straßendeckenerneuerung auf Teilstrecken in Sparr und Rimbach sowie die Brandschutzertüchtigung in der Grundschule Neukirchen.

Zu Beginn der Sitzung gab Bürgermeister Matthias Wallner den Antrag des katholischen Pfarramtes auf Bezuschussung der Innenrenovierung der Pfarrkirche St. Martin sowie die dazugehörige Kostenberechnung von Feil Architekten bekannt. Nachdem Pfarrer Pater Simeon die geplanten Maßnahmen erläuterte, für die Kosten in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro veranschlagt sind, beschloss der Gemeinderat, die Innenrenovierung mit einem Betrag von 30.000 € im Haushaltsjahr 2024 zu unterstützen. Im Finanzplan für 2025 werden dann dazu noch bis zu 20.000€ eingeplant.

 

Weiter ging es mit der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Birkhofstraße“. Hierzu wurden die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteilung eingegangenen Stellungnahmen und die dazugehörige Abwägungsempfehlung vom Architekten Hagn, Landshut, aufgezeigt und zur Kenntnis genommen. Anschließend wurde nach Erörterung der Abwägungsbeschluss gemäß der Empfehlung gefasst und der aktualisierte Entwurf zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes als Satzung beschlossen.

 

Der Bauantrag auf Aufstockung des bestehenden Zweifamilienwohnhauses mit Anbauten zum Dreifamilienwohnhaus in Stippich 12 wurde abgelehnt.

 

Bereits vorab wurde den Gemeinderatsmitgliedern das vorläufige Leistungsverzeichnis und die Planungsgrundlagen für die Straßendeckenerneuerungen auf den Teilstrecken in Sparr und Rimbach bereitgestellt. Die Kostenberechnung für die Deckenerneuerung liegt bei 100.000 Euro, hiervon entfallen 44.000 Euro auf das Teilstück in Sparr und 56.000 Euro auf das Teilstück in Rimbach. Das Gremium beschloss, die beiden Maßnahmen gemäß dem Leistungsverzeichnis umsetzen zu wollen und beauftragte die Verwaltung, auf Grundlage der vorliegenden Planungsunterlagen eine Ausschreibung durchzuführen.

 

Sodann informierte Wallner darüber, dass aufgrund des Hortanbaus an die Grundschule zwei Fenster, je eines im Erd- und eines im Obergeschoss der Grundschule, brandschutztechnisch erneuert werden müssen. Hierzu wäre es erforderlich, die Fenster zuzumauern oder Brandschutzfestverglasungen einzubauen, die Mehrkosten in Höhe von insgesamt rund 20.000 Euro mit sich ziehen würden. Das Gremium beauftragte den Ersten Bürgermeister, noch einmal die Vorgaben abzuklären und anschließend, falls notwendig, das wirtschaftlichste Angebot für die beiden Brandschutzfestverglasungen zu beauftragen.

 

Am Ende der öffentlichen Sitzung gab Bürgermeister Matthias Wallner einen Rückblick auf vergangene sowie einen Ausblick auf anstehende Termine. Hier ging er unter anderem auf die antstehende Umstellung der gemeindlichen Photovoltaikanlage bei der Grundschule auf Eigenstrom und die Schaffung von Parkplätzen beim Laschinger Gelände ein.

 

Anschließend folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten befasste.

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